GRE Global Real Estate AG

Vielfach sind Anlegern der GRE Global Real Estate AG atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen von Anlageberatern als Baustein der Altersvorsorge empfohlen worden. Lässt sich eine solche Empfehlung im Rahmen der Beratung nachweisen, kann bereits dies eine Haftung der Gesellschaft selbst für einen entsprechenden Schadensersatz auslösen. Gleiches gilt, wenn Risiken der Anlage nicht hinreichend erläutert worden sind.

In den uns bekannten Fällen ist den Anlegern jeweils eine atypisch stille Beteiligung als sichere und für die Altersvorsorge geeignete Form der Kapitalanlage empfohlen worden. Dies stellt nach unserer Ansicht einen Beratungsfehler dar. Atypisch stille Beteiligungen sind als unternehmerische Form der Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlustes behaftet und eignen sich daher nur in Ausnahmefällen zur Altersvorsorge. Wird über die entsprechenden Risiken nicht aufgeklärt oder werden die Risiken über die Maßen relativiert ergibt sich eine Haftung auch der Gesellschaft selbst.

Neben dem tätig gewordenen Anlageberater kann in Fällen einer Falschberatung bei atypisch stillen Gesellschaften auch die Gesellschaft, an der die Beteiligung zustande kommt, in Anspruch genommen werden. Ander als bei den sogenannten Publikumsgesellschaften (BGB-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) ist eine Zurechnung von Beratungsfehlern zur Gesellschaft selbst möglich. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft selbst den Anleger so zu stellen hat, als hätte er das Geschäft nie abgeschlossen. Geleistete Zahlungen müssen vollumfänglich zurückgezahlt werden, ein Ersatz nach den sogenannten Regeln der fehlerhaften Gesellschaft scheidet aus. Dies bedeutet für den Anleger, dass sein Ersatzanspruch sich nicht nach der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft selbst richtet, sondern nach seinen geleisteten Einzahlungen.

Anleger, denen atypisch stille Gesellschaftsanteile als Baustein der Altersvorsorge empfohlen worden sind, oder denen wesentliche Risiken (Totalverlust etc.) verschwiegen worden sind, sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wenn sie eine Beendigung der Beteiligung wünschen.



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