Gesellschafterversammlung der BAC Life Trust Fonds – Zielgesellschaft angeschlagen

Wie wir bereits vor einigen Tagen berichtet haben, ist die Zielgesellschaft zahlreicher BAC Fonds, die LTAP LLLP, wirtschaftlich angeschlagen. Anlässlich der außerordentlichen Gesellschafterversammlung in Berlin am 19.01.2011, an der wir für unsere Mandanten teilgenommen haben, hat die Geschäftsführung der Fonds durch Herrn Franz-Phillipe Przybyl nun Stellung genommen.

Die LTAP LLLP hat Schwierigkeiten mit der Finanzierung der weiter erforderlichen Liquidität in dem gebildeten Pool von Lebensversicherungen. Weil nun die Vollstreckung in den Pool, der offenbar eine Forderung der Wells Fargo sichert, drohte, hat die Gesellschaft ein Chapter 11-Verfahren (Insolvenzverfahren nach Chapter 11 of Title 11 of the United States Code) eingeleitet. Nachdem eine erste Anhörung am 06.01.2011 vertagt worden ist, wird nun wohl am 31.01.2011 eine Anhörung stattfinden. Das Verfahren schützt die Gesellschaft einstweilen vor dem Zugriff der  Wells Fargo auf den Lebensversicherungspool. Wells Fargo hatte die ursprünglich finanzierende Bank Wachovia übernommen.

Die Versammlung lief teils turbulent ab. Während sich einzelne Teilnehmer wiederholt Gehör verschafften, konnte die ursprünglich geplante Tagesordnung nur bedingt umgesetzt werden. Letztlich wurden Antworten teils auf das Protokoll der Versammlung vertagt, so auch Fragen zum Zeitpunkt der Kenntnis der Treuhandkommanditistin von geplanten Fremdfinanzierungen der Zielgesellschaft. Die Schwierigkeiten der Gesellschaft liegen in erster Linie in der Fortsetzung der Fremdfinanzierung. Es bleibt also abzuwarten, welche Antworten das Protokoll noch liefern wird.

Von zahlreichen Anlegern wird uns zudem von teils schwerwiegenden Fehlern in der Beratung zum Erwerb der Beteiligungen berichtet. Bereits auf der Gesellschafterversammlung berichtete eine Teilnehmerin von der Investition ihrer gesamten Altersvorsorge in Gesellschaften der BAC. Sollte es in einem solchen Fall zu einer vorherigen Beratung gekommen sein, und hat der Berater seine Pflichten verletzt, haftet er für die daraus entstehenden Schäden. Das gilt auch, wenn die in einigen Fällen aktiv gewordenen Banken Beteiligungen nicht nur vermittelt, sondern auch zum Erwerb und zu einer Finanzierung des Fondsanteils durch die Bank beraten haben. Insbesondere die Postbank AG wurde von einigen Betroffenen als vermittelnde bzw. beratende Bank benannt. In einigen Fällen wurde die Anlage aus Spareinlagen finanziert, die sich von der Sicherheit her erheblich von den Fondsanteilen unterscheiden. Auch hier dürften Beratungspflichten verletzt worden sein.

Für die Anleger ist nun entscheidend, welche Rechte sie durchsetzen können. Wenn Anleger in ihren Rechten verletzt worden sind, kommen hier Haftungsansprüche gegen die Beteiligten in Betracht. Betroffene Anleger sollten sich von einem entsprechend auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Für Fragen zum Thema stehen Ihnen die Partner der Kanzlei HEE Rechtsanwälte Christoph Eggert und Andreas Eickhoff als Ansprechpartner zur Verfügung.



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