Finop nimmt Berufungen zurück

Wie wir bereits berichtet haben, ist die Finop GmbH vor dem Landgericht Mosbach zum Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Kapitalanlagenvermittlung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG verurteilt worden. Zwischenzeitlich hat das Landgericht Mosbach die Finop GmbH in etlichen weiteren Fällen zum Schadenersatz verurteilt. Ebenfalls har das Landgericht Dessau gegen die Finop geurteilt. Gegen die Urteile wurden durch die Kanzlei Koch Lemke Machacek Berufungen vor dem OLG Karlsruhe und dem OLG Naumburg eingelegt.

Das OLG Karlsruhe hat die Finop GmbH nun darauf hingewiesen, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird und die Rücknahme der Berufung angeregt. Die Finop GmbH hat daraufhin durch ihre Prozessbevollmächtigten die Berufungen in allen anhängigen Berufungsverfahren zurück genommen. Unseren Mandanten steht daher nun der volle Schadenersatz zu.



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