Finop GmbH zum Schadensersatz verurteilt

Finop GmbH zum Schadensersatz verurteilt

In einem von HEE Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Mosbach die Finop GmbH zum Schadensersatz verurteilt. In dem Fall wurde unserem Mandanten durch die Finop GmbH eine Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG vermittelt.

Die Finop GmbH hat unserem Mandanten dabei falsche Informationen zur Laufzeit der Fondbeteiligung und zur tatsächlichen grundbuchlichen Besicherung  erteilt. Zudem hat die Finop GmbH die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, falsch angegeben. In der von der Finop verwendeten Vermittlungsdokumentation war nur eine Provision von 2% p.a. für die Laufzeit der Anlage offengelegt worden. Durch Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der S&K Gruppe konnten wir die tatsächliche Höhe der Provisionen belegen. Diese war deutlich höher als die mitgeteilte Provision. Diesen Aspekt hat das Landgericht Mosbach aufgegriffen und die Finop GmbH  wegen falscher Provisionsangaben antragsgemäß zum vollen Schadenersatz verurteilt.

Die Finop GmbH mit Sitz in Freudenberg unterhielt zeitweilig eine Filiale in Düsseldorf und warb insbesondere im Internet damit, Geld aus vermeintlich unrentablen Lebensversicherungen besser anlegen zu können. In den uns bekannten Fällen wurde meist eine Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG empfohlen. In wenigen Fällen wurden auch Beteiligungen an dem Vorgängerfonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG empfohlen.

Nach der Insolvenz dieser Fonds sehen sich die Anleger mit der bitteren Wahrheit konfrontiert, dass sie von ihrem eingesetzten Kapital  - bis auf eine wohl geringe Insolvenzquote – nichts mehr wiedersehen werden.

Anleger der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, die ihre Beteiligung über die Finop GmbH vermittelt bekommen haben, sollten daher mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.



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