Finanztest: Beratung durch Banken nach wie vor verbesserungswürdig

Die Stiftung Warentest hat die Beratungsqualität verschiedener deutscher Banken getestet. Das Ergebnis ist durchwachsen, die Beratungsqualität nach wie vor bei vielen Instituten nicht optimal.

Getestet wurde die Beratung von 23 Banken, nur dreimal wurde dabei ein „gutes“ Testergebnis erzielt. In zwei Fällen (Hypovereinsbank und Hannoversche Volksbank) war das Ergebnis sogar mangelhaft.

Moniert wurde zum Teil ein deutlich zu hohes Risiko der empfohlenen Anlage. So empfahl etwa die Hypovereinsbank einen geschlossenen Immobilienfonds, obschon deren Laufzeit bis 2026 fix ist und der Fonds hohe Kosten produziert. Eine Empfehlung an Kunden, die schon früher über ihr Geld verfügen können wollen, war daher nicht akzeptabel.

Beratende Banken sind zu anleger- und objektgerechter Beratung verpflichtet. Werden die Vorgaben des Kunden und seine Erfahrungen und Anlageziele nicht ausreichend gewürdigt, oder wird über das zu erwerbende Produkt nicht ausreichend aufgeklärt, verletzt die beratende Bank ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag und ist dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser liegt in der Rückabwicklung des gesamten Geschäfts.



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