Ernst Gerhard Bohlender verurteilt – Haftverschonung

Wie das ZDF-Magazin Frontal21 in seiner Sendung vom 28.05.2013 berichtet, ist der als Akquisiteur der „Intract GmbH (nach luxemburgischem Recht) Kompetenz die verbindet“ (INTRACT) bekannte Ernst Gerhard Bohlender bereits seit längerem zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Allerdings genießt er aufgrund diverser Atteste des Gesundheitsamts Fulda Haftverschonung und muss seine Strafe daher nicht antreten. (Quelle: <link http: www.zdf.de frontal-21 themen-der-sendung-am-28.-mai-2013-28088422.html>www.zdf.de/Frontal-21/Themen-der-Sendung-am-28.-Mai-2013-28088422.html)

Das hält Herrn Bohlender aber offensichtlich nicht davon ab, für die INTRACT bundesweit Akquiseveranstaltungen abzuhalten und, nach eigenen Angaben im zitierten Bericht, jährlich hierfür 120.000 km zu reisen.

Die INTRACT hat sich zuletzt auch im Zusammenhang mit den Infratrust und Lifetrust-Fonds der Berlin Atlantic Capital (BAC) durch den Versuch hervorgetan, Anleger zu einer Kombination aus Forderungskauf (Factoring) und Prozessfinanzierung zu überzeugen.

Das Geschäftsmodell der INTRACT scheint, soweit uns Mandanten dies berichten, darin zu bestehen, sich die Forderungen von Anlegern problembehafteter Anlagen abtreten zu lassen, um diese dann im Wege einer „Prozessfinanzierung“ durchzusetzen. Von einem eventuellen Erfolg erhält INTRACT einen Anteil, wobei nach unserem Dafürhalten ein Rechtsanspruch des Anlegers auf eine Durchsetzung nicht besteht. Die Bewertung, ob eine Durchsetzung erfolgt, obliegt allein der INTRACT. Vom Anleger wird, zumindest in uns vorliegenden Unterlagen, allerdings eine Art „Eintrittsgeld“  („Zuschuss“) verlangt, ohne das INTRACT nicht tätig wird.

Bereits im Jahr 2010 berichtete Mein Geld über das Geschäftsmodell der INTRACT und kam dabei zu dem Schluss: „Vor den Umtrieben der INTRACT ist daher Vorsicht geboten.“ (Quelle: <link http: www.mein-geld-medien.de alltaegliches wirtschaft>www.mein-geld-medien.de/alltaegliches/wirtschaft/5354-intract-wenn-anlegerschutz-zur-falle-wird)

Wir enthalten uns einer Bewertung der Verträge, die INTRACT Anleger regelmäßig anzubieten scheint. Betroffenen Anlegern sei aber dringend angeraten, vor Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages oder ähnlicher Verträge, bei denen der Anleger seine Rechte an der Forderung überträgt, anwaltlich beraten zu lassen.



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