Einigung mit PSD Bank nach Darlehenswiderruf

Der Sachverhalt: Unser Mandant hatte ein Darlehen bei der PSD Bank Nord eG aufgenommen und dies, nachdem er seine Immobilie aus persönlichen Gründen verkaufte, vorzeitig zurückgeführt. Hierfür berechnete ihm die PSD Bank Nord eG als Vorfälligkeitsentschädigung einen Betrag im fünfstelligen Bereich und ließ sich diesen gleichzeitig mit dem Restdarlehensbetrag von dem Notar überweisen.

Die Widerrufsbelehrung

In der von der PSD Bank verwendeten Widerrufsbelehrung heißt es:

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.“

Wir stellten gegenüber der Bank klar, dass bereits dieser Satz die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam macht, weil nicht klar wird, wie lange die Widerrufsfrist ist.

Ferner sind in der von der PSD Bank in dem von uns bearbeiteten Fall erteilten Widerrufsbelehrung keine Faxnummer und keine E-Mail-Adresse angegeben, obwohl die PSD oben in der Widerrufsbelehrung mitteilt, dass per Brief, Fax und E-Mail widerrufen werden kann. Die PSD Bank verfügte auch nachweislich über Fax und E-Mail-Adresse, so dass auch dies einen die Widerrufsbelehrung unwirksam machenden Fehler darstellt.

Die Einigung

Nachdem wir für unseren Mandanten dessen auf den Darlehensvertrag gerichtete Willenserklärung widerrufen hatten, bot die PSD Bank an, unserem Mandanten 50% der vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung (auch Strafzins genannt) zurückzuzahlen. Dieses Angebot hat unser Mandant angenommen, um die Angelegenheit möglichst kurzfristig zu beenden. Wir sind der Auffassung, die Bank wäre verpflichtet gewesen, die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen und der Kreditvertrag hätte sogar rückabgewickelt werden können.



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