Dr. Peters Fonds 126 - "Restrukturierungskonzept" beschlossen

Rückforderung von Ausschüttungen steht bevor - Anleger sollen zahlen

Derzeit erhalten die Kommanditisten und Treugeber des  DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG Post von der Geschäftsbesorgerin, der Dr. Peters GmbH & Co. KG. Nachdem auf der Gesellschafterversammlung ein Sanierungskonzept verabschiedet worden ist, drohen den Anlegern nun auch empfindliche Nachzahlungen. Zudem sollen sich Anleger im Wege der Kapitalerhöhung mit frischem Kapital an der Gesundung der Gesellschaft beteiligen.

Rückzahlung von Ausschüttungen

Die Dr. Peters-Gruppe kündigt im Übersendungsschreiben des Geschäftsberichts an, dass bereits an die Anleger geleistete Ausschüttungen zurückgefordert werden. Hierbei handelt es sich um die Ausschüttungen, die Anleger des Fonds in den vergangenen Jahren erhalten haben. Grundlage für die Rückforderung ist die Tatsache, dass es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinnausschüttungen, sondern um solche aus dem Vermögen der Gesellschaft handelt. Dies ist erfahrungsgemäß ein Umstand, der vielen Beteiligten im Augenblick des Vertragsschlusses nicht bewusst ist.

Sanierungskonzept beschlossen

Die Dr. Peters Fondsverwaltung teilt in ihrem Anschreiben mit, dass „mit einer großen Mehrheit von 91,5% der Stimmen“ die Gesellschafter des Fonds dem Restrukturierungsvorschlag zugestimmt haben. Hierzu ist zunächst zu sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Gesellschafter nicht persönlich an der Versammlung teilgenommen hat. In Anbetracht der von der Fondsverwaltung dargestellten wirtschaftlichen Lage des Fonds mag es in der Tat so sein, dass eine Sanierung des Fonds alternativlos ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings, wem das beschlossene Sanierungskonzept nützt bzw. wer den größten finanziellen Beitrag zu diesem Konzept trägt.

Festgestellt werden kann, dass im Wesentlichen von zwei Seiten Beiträge zum Sanierungsplan geleistet werden: Die finanzierende Bank verzichtet für einen begrenzten Zeitraum auf die Tilgung – die Anleger tragen den Rest durch die beabsichtigte Kapitalerhöhung. Das Sanierungskonzept sieht für die Anleger vor, im Rahmen der Kapitalerhöhung neues Geld in die Gesellschaft einzubringen. Zugleich werden die alten Kapitalanteile auf 20% ihres ursprünglichen Wertes abgewertet. Die Beteiligten befinden sich damit in einem Dilemma, denn sie können faktisch ihre Gesellschafterrechte nur voll erhalten, wenn sie sich an der Kapitalerhöhung auch beteiligen. Im Übrigen drohen ihnen drastische Einschnitte im Rahmen der Auseinandersetzung am Laufzeitende.

Eine Beteiligung der Initiatoren an dem Sanierungskonzept ist nicht erkennbar.

Prospekthaftung

Wir sind nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen der Meinung, dass es hier gewichtige Ansatzpunkte für eine Prospekthaftung der Dr. Peters Emissionshaus KG gibt. Wir haben daher bereits im Rahmen der Gesellschafterversammlung durch unseren Partner Andreas Eickhoff einen Antrag einbringen lassen, der ebenfalls von der überwältigenden Zahl der Stimmen gutgeheißen worden ist – die Geschäftsbesorgerin ist nun aufgefordert, von den Prospektverantwortlichen einen zeitlich befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu verlangen. Weil ein solcher Verzicht bislang noch nicht vorliegt, und Ansprüche aus Prospekthaftung im September dieses Jahres erstmals zu verjähren drohen, sollten sich Beteiligte zur Prüfung ihrer Ansprüche schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.



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