Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für Anleger

Für Anleger der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG ist in vielen Fällen das leidige Kapitel S&K noch immer nicht abgeschlossen. Das Insolvenzverfahren zieht sich erwartungsgemäß hin und durch das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe erhalten die Anleger ihre Gelder auch nicht zurück.

Für unsere Mandanten haben wir daher in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder Anlagevermittlung geprüft. Soweit erforderlich, haben wir die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht. Bislang konnten wir dabei für unsere Mandanten in allen gerichtlichen Verfahren positive Urteile oder Vergleiche erreichen.

Nunmehr hat das Landgericht Chemnitz in einem richtungsweisenden Urteil den verklagten Vertrieb auf vollständigen Schadensersatz verurteilt.

Der von uns vertretenen Klägerin war von der ak Consult aus Freiberg geraten worden, ihre Ersparnisse in die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG zu investieren. Das Landgericht Chemnitz hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Klägerin die Investition in die Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG nicht hätte empfohlen werden dürfen, da das Anlagekonzept nicht plausibel war. Dabei hat das Gericht darauf abgestellt, dass die Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH & Co. KG von der Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH eine Zinszahlung von 13,25% erhalten sollte und die Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH hierfür eine Rendite von rund 15,7% aus Immobiliengeschäften hätte erwirtschaften müssen. Dies war nach den zutreffenden Feststellungen des Gerichts unmöglich. Sowohl durch die Vermietung von Immobilien, als auch durch den An- und Verkauf von Immobilien war eine solche Rendite nicht zu erwirtschaften.

Es hat dem Beklagten in dieser Sache auch nicht geholfen, sich auf das Prospektgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Neubert & Persson zu berufen, da dieses Gutachten keine Aussagen darüber enthält, wie die Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH die erforderlichen Erträge überhaupt hätte erwirtschaften sollen. Daher hat das Gericht der Klage vollumfänglich stattgegeben. 

Für Anleger der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG hat das Urteil eine besondere Bedeutung, da es aufgrund der Begründung des Gerichts nicht auf eine Beweisaufnahme ankam und es vorliegend auch keine Rolle spielte, ob nun ein Beratungsverhältnis bestand oder nur von einer Anlagevermittlung auszugehen war.

Betroffenen Anlegern der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG raten wir, ihre Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass in den meisten Fällen Ansprüche von Anlegern mit Ablauf von 2015 erstmals verjähren könnten. Zwar spricht in vielen Fällen einiges dafür, dass eine Verjährung noch nicht mit dem 31.12.2015 eintritt, auszuschließen ist dies aber nicht. Um eine günstige Sach- und Rechtslage nicht unnötig zu verschlechtern, sollten Anleger daher noch rechtzeitig in 2015 Ansprüche prüfen lassen.



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