Deutsche Postbank, Fünfte Grundbesitz KG Rentadomo

Wir vertreten Mandanten, die sich an der Fünften Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co., einem geschlossenen Immobilienfonds, beteiligt haben. Dieser Rentadomo-Fonds wurde unseren Mandanten von dem Anlageberater Harald H. zusammen mit der Finanzierung über die BHW Bank AG als Gesamtpaket anlässlich eines sogenannten Haustürgeschäfts vermittelt. Rechtsnachfolgerin der BHW Bank AG ist die Deutsche Postbank AG.

In dem Klageverfahren, das wir für unsere Mandanten gegen die Postbank AG führen, geht es neben der Falschberatung auch um die Frage, ob die gemeinsame Vermittlung von Fondsbeteiligung und Darlehen ein verbundenes Geschäft darstellt. Unsere Mandanten haben ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung bereits gegenüber der BHW Bank AG widerrufen. Sollte das Gericht ein verbundenes Geschäft feststellen, ist der Bank die Falschberatung zuzurechnen. Bezogen auf den Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung würde das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts bedeuten, dass es gegenüber der Postbank AG zu einer Rückabwicklung des Geschäfts kommt, so dass die Anleger so gestellt werden, wie sie stehen würden, wenn sie die Verträge nicht abgeschlossen hätten.

Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn Kauf- und Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind und der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG). Statt eines Kaufvertrags geht es in dem von uns vertretenen Fall um die Zeichnung des Rentadomo-Fonds. Der von uns vertretene Fall zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass die Postbank bestreitet, davon gewusst zu haben, dass sie einen Anteil an dem Fünfte Grundbesitz KG Rentadomo Fonds finanziert hat. Dass die Postbank zahlreiche Anteilserwerbe an dem Dritte Grundbesitz KG Rentadomo-Fonds finanziert hat, ist dagegen unbestritten. Wir vertreten die Auffassung, dass es letztlich gar nicht darauf ankommt, ob die BHW Bank/Postbank wusste, welchen der Rentadomo-Fonds sie finanzierte, da sie mit den dahinterstehenden Initiatoren und Gesellschaften kooperierte.

Wenn auch Sie an einem Rentadomo-Fonds beteiligt sind, sollten Sie eventuelle Ansprüche, die sich daraus ergeben könnten, durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.



Zur Liste