Das Geheimnis der SCHUFA-Berechnung

In dem Revisionsverfahren VI ZR 156/13 hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu befassen, ob die in der Schufa-Auskunft mitgeteilten Angaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.  Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und stellt ihren Vertragspartnern auf deren Anforderung hin kostenpflichtig sogenannte Scorewerte zur Verfügung. Dadurch soll den Vertragspartnern ermöglicht werden, die Bonität ihrer Kunden zu beurteilen.

Wie der Bundesgerichtshof nun mit Urteil vom 28.01.2014 entschied, hat ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener zwar einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei der SCHUFA gespeichert sind und in die Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen. Die SCHUFA ist allerdings nicht verpflichtet, die Scoreformel selbst, also die abstrakte Methode der Scorewertberechnung, dem Betroffenen mitzuteilen, da die SCHUFA hieran ein überwiegend schutzwürdiges Interesse habe.

Der anhand der Scoreformel errechnete Wert stellt einen Wahrscheinlichkeitswert über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, der auf der Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet wird. Die so durch die SCHUFA ermittelten Scores sollen aussagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird.

Verbraucher haben die Möglichkeit, einmal im Jahr die kostenlose „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ bei der SCHUFA (<link http: www.meineschufa.de>www.meineschufa.de) zu beantragen. Somit erhalten Sie die Möglichkeit, die über Sie gespeicherten Daten auf Aktualität und Richtigkeit hin zu überprüfen, was für Kreditsuchende wichtig ist. Sofern Daten falsch erfasst oder veraltet sind, muss die SCHUFA diese berichtigen und bis zur Klärung sperren.

Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.01.2014 finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofes unter <link http: www.bundesgerichtshof.de>www.bundesgerichtshof.de unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens.



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