Cosimo Immobilienverwaltungs & Handelsgesellschaft mbH – Radevormwald

Die Cosimo Immobilienverwaltungs & Handelsgesellschaft mbH ist nach eigenen Angaben ein mittelständisches Wohnungsunternehmen mit Sitz in Duisburg. Geschäftsführer der Cosimo ist Herr Oral Coskun. Nach Presseberichten kaufte die Cosimo Immobilienverwaltungs & Handelsgesellschaft mbH aus dem Bestand der insolventen GWG-Wohnungsgenossenschaft in 2011 etwa 1000 Wohnungen. Einige dieser Wohnungen verkaufte die Cosimo GmbH an Kapitalanleger.

Auch unsere Mandanten entschlossen sich 2015 zum Kauf von Eigentumswohnungen der Cosimo GmbH. Im Kaufvertrag sicherte die Cosimo unseren Mandaten zu, dass die Wohnungen auf Kosten der Cosimo mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet werden würden. Nach Kauf und nach Beginn der von Sanierungsarbeiten in dem Objekt Hohenzollernstraße 1, Keilbeckerstraße 54, 56 in Radevormwald mussten unsere Mandanten jedoch feststellen, dass in dem Haus zwar eine Heizungsanlage eingebaut worden war, diese jedoch nicht in Betrieb genommen werden konnte. Nachdem sich die Inbetriebnahme der Heizungsanlage hinauszögerte und dies auch Auswirkungen auf die Sanierung hatte, wandten sich die Erwerber an uns. Nach Prüfung des Sachverhaltes war festzustellen, dass die Cosimo ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag bezüglich der Heizungsanlage nicht nachgekommen ist und unsere Mandanten über den Umstand des Einbaus der Heizungsanlage getäuscht hatte.

Entgegen der Zusicherung der Cosimo Immobilienverwaltungs & Handelsgesellschaft mbH hatte diese keine Heizungsanlage in das Objekt Hohenzollernstraße 1, Keilbeckerstraße 54, 56 in Radevormwald auf eigene Kosten eingebaut, sondern vielmehr mit dem Energieversorger der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH einen Wärmebereitstellungs- und Wärmelieferungsvertrag geschlossen. Aus den vertraglichen Regelungen zwischen der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH und der Cosimo Immobilienverwaltungs & Handelsgesellschaft mbH geht hervor, dass die Heizungsanlage nicht in das Eigentum bzw. Miteigentum unserer Mandanten übergeht, sondern im Eigentum der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH verbleibt. Zudem vertreten wir die Ansicht, dass die Kosten für den Einbau in den an den Energieversorger zu zahlenden monatlichen Abschlägen enthalten sind.

Unseren Mandanten ist durch die falsche Angabe der Cosimo ein erheblicher Schaden entstanden. Abgesehen davon, dass sie von der Cosimo schlicht nicht das erhalten haben, was vertraglich vereinbart war, konnten unsere Mandanten die Eigentumswohnungen bislang nicht vermieten und müssen gleichwohl die Kosten für die notwendige Finanzierung tragen.

Wir haben daher gegen die Cosimo Immobilienverwaltungs & Handelsgesellschaft mbH Klage beim zuständigen Landgericht Duisburg eingereicht.



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