Bundesrat berät über Begrenzung von Dispozinsen

Am 25.09.2015 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten beraten.

In der abgegebenen Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, dass die Zinsen für den Dispositionskredit bei Banken auf künftig 8 % über dem Basiszins, der zurzeit bei  - 0,83 % liegt, begrenzt werden sollten. Diese Regelung soll auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Bundesländer versuchen eine Regelung zu schaffen, bei der erstmals eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen festgelegt wird, um somit Verbraucher effektiv vor Überschuldung zu schützen.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob die Begrenzung der Höhe der Zinsen für Dispokredite tatsächlich kommt, bleibt allerdings abzuwarten.

Der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesrates ist zu entnehmen, dass der Gesetzesentwurf die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umsetze und dadurch ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden solle. Zudem führe er eine Beratungspflicht des Darlehensgebers in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehung des Kreditnehmers ein.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15.pdf



Zur Liste