Schon sehr schnell nach Vorliegen der Berufungsbegründungen wurde die BSC GmbH vom OLG Bamberg darauf hingewiesen, dass die Berufungen keine Aussichten auf Erfolg hätten. Das OLG Bamberg regte daher die Rücknahme der Berufungen an. Die BSC GmbH nahm die Berufungen jedoch nicht zurück und blieb bei ihrer Auffassung, die Urteile des Landgerichts Coburg seien rechtsfehlerhaft. Auch der weitere Vortrag der BSC GmbH in den Berufungsverfahren führte jedoch nicht zu einer Änderung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts. Nunmehr liegen in beiden Fällen die Zurückweisungsbeschlüsse vor, so dass die BSC GmbH auch in zweiter Instanz unterlegen ist. Ob die BSC GmbH von der Möglichkeit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Gebrauch macht, bleibt abzuwarten.
BSC GmbH verliert auch doppelt vor dem OLG Bamberg
Wie wir berichteten, wurde die BSC GmbH in zwei Fällen vor dem Landgericht Coburg wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligungen an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG zum Schadensersatz verurteilt. Gegen beide Urteile legte die BSC GmbH aus Kronach Berufung bei dem OLG Bamberg ein.