Nachdem wir die Vista Venture AG auf eben solche wohnwertmindernden Merkmale hingewiesen hatten, erkundigte sich der für die Hausverwaltung tätige Hausmeister vor Ort über die Gegebenheiten der Wohnung und stellte erhebliche wohnwertmindernde Merkmale fest.
Obwohl daher die von uns angeführten Tatsachen bestätigt wurden und für das Mieterhöhungsverlangen kein Raum mehr blieb, erhob die Brandenburg Properties 6 B.V., vertreten durch die Vista Venture AG, Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung vor dem Amtsgericht Schöneberg.
Nachdem wir im Klageverfahren nochmals darauf hingewiesen haben, das das Mieterhöhungsverlangen nicht gerechtfertigt ist, nahm die Brandenburg Properties 6 B.V. die Klage nunmehr zurück.
Auch an diesem Fall zeigt sich, dass Mieter ein Mieterhöhungsverlangen genau prüfen lassen sollten. Dies kann zunächst ohne anwaltliche Hilfe mittels des Berliner Mietspiegels (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/) erfolgen. Ergeben sich dann Zweifel an der Berechtigung der begehrten Mieterhöhung, sollte anwaltlicher Rat gesucht werden. HEE Hache Eggert Eickhoff Rechtsanwälte aus Berlin unterstützen Sie dabei gern!