Berliner Sparkasse lenkt ein

Nur wenige Tage nach unserem Anspruchsschreiben hat die Sparkasse, wenn auch als „Kulanzerstattung“ bezeichnet, sowohl die nach unserer Ansicht zu Unrecht kassierte Bearbeitungsgebühr als auch unsere Anwaltsgebühren erstattet. Der Fall konnte also zugunsten unseres Mandanten erfolgreich abgeschlossen werden.



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