Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist. Das entsprechende Berliner Landesgesetz, das MietenWoG Bln, ist nichtig, weil der Bund bereits das Mietpreisrecht geregelt habe, so das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesland Berlin habe seine gesetzgeberischen Kompetenzen überschritten.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung (Az. 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20) unter anderem damit, dass das Grundgesetz von einer in aller Regel abschließenden Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern ausgehe. Der Bund hat das Recht zur Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz ihm dieses ausdrücklich zuweist. Wenn der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, entfällt die Regelungsbefugnis der Länder (Art. 72 Abs. 1 GG). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 15.4.2021 veröffentlicht.

Kein Raum für Landesgesetz über das Mietpreisrecht

Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung weiter aus, dass Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das Bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG fallen. Der Gesetzgeber hat mit den §§ 556 bis 561 BGB von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht. Damit tritt die Sperrwirkung ein und es verbleibt für die Regelungen zur Miethöhe in § 1 in Verbindung mit § 3, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 bis Abs. 4, § 7 MietenWoG Bln kein Raum.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft neun von zehn Berliner Wohnungen

Der von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Berliner Mietendeckel war zunächst bis 2025 befristet und hatte Auswirkungen auf ca. 1,5 Millionen Berliner Wohnungen, deren Miete damit auf dem Stand von 2019 eingefroren waren. Dies betraf neun von zehn Berliner Mietwohnungen.

Mieten müssen nachgezahlt werden

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war selbst davon ausgegangen, dass betroffene Mieter die höhere Miete zahlen müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht das MietenWoG Bln als verfassungswidrig kippen sollte, was nun der Fall ist.

Wir beraten zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels in der Praxis. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.



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