Beratungsprotokolle werden durch Geeignetheitserklärung ersetzt

Ende März 2017 hat der Bundestag mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen, dass Anleger nach einem Beratungsgespräch z.B. bei einer Sparkasse oder Bank kein Beratungsprotokoll mehr erhalten.

Stattdessen wird den Anlegern eine Geeignetheitserklärung ausgehändigt. Mit dieser Änderung sollen die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II in nationales Recht umgesetzt werden.

Eine wesentliche Änderung dürfte dabei sein, dass die Geeignetheitserklärung ein Ergebnisprotokoll ist und der Berater hierin darlegen soll, warum das empfohlene Produkt für den Anleger geeignet ist. Bislang hat bzw. sollte das Beratungsprotokoll den Ablauf des Beratungsgespräches wiedergeben.

Einem Bericht von Stiftung Warentest zufolge ist noch unklar, wie die Erklärung genau aussehen soll; verbindliche Vorgaben seien nicht vorgesehen. Durch Herrn Christian Ahlers vom Verbraucherzentrale Bundesverband wurde daher auch kritisiert: „Die Chance, Schwächen des bisherigen Beratungsprotokolls zu verbessern, wurde nicht genutzt.“ Ahlers führte weiter aus: „Durch eine fehlende Standardisierung kann der Berater die Geeignetheit in der Erklärung so begründen, wie er es für richtig hält“.

Die Geeignetheitserklärung wird Anfang Januar 2018 eingeführt.



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