Bearbeitungsgebühren für Darlehen nicht rechtens

In der Vergangenheit und auch zurzeit noch berechnen viele Kreditinstitute ihren Kunden für Darlehen nicht nur Zinsen, sondern auch Bearbeitungsgebühren. Auch in der Ausgabe 11/2012 von Stiftung Warentest Finanztest wird darüber berichtet, dass Banken immer noch Bearbeitungsgebühren kassieren. Dies ist umso erstaunlicher, als dass bereits zahlreiche Oberlandesgerichte entschieden haben, dass solche Bearbeitungsgebühren nicht rechtens sind (z.B. OLG Karlsruhe 17 U 192/10, OLG Celle 3 W 86/11, OLG Frankfurt am Main 17 U 59/11, OLG Dresden 8 U 562/11).

Auch uns lag kürzlich ein Fall vor, in dem die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zunächst auf die Bearbeitungsgebühr bestand. Nach einem kurzen juristischen Meinungsaustausch hat die Bank allerdings im Sinne einer einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eingelenkt, was im Sinne ihrer Kunden sehr zu begrüßen ist.

Wie Stiftung Warentest Finanztest berichtet, gibt es leider auch Banken, die die Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren immer verweigern; genannt wird dort die Santander Consumer Bank. Viele Banken zahlen Finanztest zufolge auch erst, nachdem ihre Kunden Rechtsanwälte eingeschaltet haben.

Weiterhin berichtet Finanztest, dass auch die Ombudsleute der Banken, die Streit schlichten sollen, den Bankkunden zurzeit nicht helfen. Sie verweigern die Schlichtung, solange es kein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt, was sie dürfen, solange sie der Auffassung sind, dass die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Ob der BGH allerdings über die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in Zukunft einmal entscheiden wird, steht in den Sternen. Vor kurzem stand eine Verhandlung im Streit zwischen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden und der Sparkasse Chemnitz an. Die Sparkasse nahm aber, bevor der BGH entscheiden konnte, ihre Revision zurück. Nun ist zwar das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29.09.2011, Az. 8 U 562/11, rechtskräftig; ein höchstrichterliches Urteil gibt es aber immer noch nicht. Den Beschluss des BGH infolge der Revisionsrücknahme durch die Sparkasse Chemnitz finden Sie unten.

Gegen solche Bearbeitungsgebühren sollte man sich als Kunde unserer Auffassung zur Wehr setzen, da die Bearbeitung des Kredites keine Dienstleistung für die Kunden ist, sondern im Interesse der Bank liegt.



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