Bankenrettung wird neu geregelt

Ende Juni 2013 haben sich die Finanzminister der Europäischen Union auf neue Haftungsregeln für marode Großbanken verständigt, wie unter anderem das Handelsblatt und Stiftung Warentest Finanztest berichtet haben. Danach werden marode systemrelevante Großbanken künftig nicht mehr auf Kosten der Steuerzahler, sondern in erster Linie auf Kosten ihrer Eigentümer und Gläubiger gerettet. Vorranging werden dann Aktionäre, Bankanleihebesitzer und Kunden mit Guthaben von mehr als 100.000 Euro in die Pflicht genommen. Der Steuerzahler oder der Euro-Rettungsfonds ESM müssen erst zahlen, wenn das nicht ausreicht.

Die neue Richtlinie soll allerdings erst 2018 in Kraft treten. Zunächst müssen die Mitgliedstaaten noch über die Details der neuen Regelung mit dem Europäischen Parlament verhandeln.

Sparer sollten es dann wohl sicherheitshalber vermeiden, Beträge von mehr als 100.000 Euro bei einer Bank anzulegen. Wer mehr Geld anlegen kann und möchte, sollte dies bei verschiedenen Banken tun. Inwieweit zum Beispiel Anleihen institutsabhängig ebenfalls durch Sicherungsfonds der Banken abgesichert sind, bleibt die zukünftige Ausgestaltung abzuwarten.



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