Ausstieg aus Immobilienkrediten möglich

Viele Verbraucher haben die Möglichkeit, vor Ablauf der Zinsbindungsfrist aus ihren langjährigen Immobilienkrediten auszusteigen.

Dies ist möglich, weil viele Banken ihre Kunden bei Vertragsabschluss nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. Verbraucherzentralen haben die Widerrufsbelehrungen zu fast 10.000 Kreditverträgen überprüft und in 80 Prozent der Fälle Fehler gefunden, so  Stiftung Warentest Finanztest in ihrer Ausgabe Juli 2014.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung lässt das Widerrufsrecht zeitlich nicht entfallen, so dass die betreffenden Darlehensverträge auch nach Jahren noch widerrufen werden können.

Wer ab Einführung des Widerrufsrechts für Immobilienkredite (ab November 2002) einen Immobilienkredit aufgenommen hat, kann diesen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch heute noch widerrufen.

Der Verbraucher kann sich dann von seinem alten Vertrag lösen und einen neuen und günstigeren Kredit aufnehmen, ohne für die Ablösung seines alten Darlehensvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der zurzeit sehr günstigen Kreditkonditionen für viele Verbraucher sehr interessant. So lassen sich schnell einige Tausend Euro im Jahr an Zinsbelastung einsparen.

Auch Kreditnehmer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vor Ablauf der Zinsbindung verkaufen wollen, können erheblich sparen. Wenn der Darlehensvertrag erfolgreich widerrufen wird, entfällt auch in diesen Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung.

Akzeptiert die jeweilige Bank den Widerruf des Verbrauchers nicht, oder ist der Verbraucher über ein bestehendes Recht zum Widerruf im Unklaren, so sollte er gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen.



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