ALAG AUTO-MOBIL AG & Co. KG

Uns sind Fälle bekannt geworden, denen der Abschluss atypisch stiller Beteiligungen an der ALAG AUTO-MOBIL AG & Co. KG (ALAG) zugrunde liegt. Es handelt sich um einen der von der Rothman & Cie. AG  aufgelegten sogenannten LeaseFonds. Zu den LeaseFonds gehören die folgenden Gesellschaften bzw. Beteiligungsmodelle:

LeaseFonds I – ALBIS HiTec Leasing GmbH

LeaseFonds II – OstWest International Leasing OWL AG

LeaseFonds III – ALBIS Finance AG

LeaseFonds IV – LeaseTrend AG

LeaseFonds V – ALAG AUTO-MOBIL AG & Co. KG

LeaseFonds VI – ALBIS Capital AG & Co, KG

Nachdem Anfang dieses Jahres die Liquidation der ALAG AUTO-MOBIL AG & Co. KG beschlossen wurde, sollen Anleger nun einerseits mit der Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen konfrontiert werden, andererseits wird von der Forderung nach der Weiterbedienung der Ratenzahlungen, soweit vereinbart, berichtet.

Bei den Beteiligungen an der ALAG handelt es sich um atypisch stille Gesellschaftsanteile. Anleger tragen bei dieser Beteiligungsform grundsätzlich ein unternehmerisches Risiko bis hin zum Totalverlust. Anders als etwa bei Beteiligungen als Kommanditist oder als Gesellschafter einer GbR kann im Einzelfall eine etwaige Falschberatung beim Erwerb der Anteile der Gesellschaft selbst zugerechnet werden. Anleger, für die solche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, können daher diese Ansprüche den Rückforderungen der Gesellschaft entgegen halten. Ebenso kommen Ansprüche gegen Berater und Vermittler der Anlage in Betracht. Im Einzelfall bleibt zu prüfen, gegen wen Ansprüche auch wirtschaftlich sinnvoll durchgesetzt werden können.

Weil hier seitens der Gesellschaft in Liquidation offenkundig auch mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche durch Mahnbescheide begonnen wurde, sollten sich betroffene Anleger über ihre Rechte bei einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.



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