16 000 Beschwerden im Mitarbeiter- und Beschwerderegister der BaFin

Das Mitarbeiter- und Beschwerderegister: Seit dem 01.11.2012 müssen Wertpapierhandelsunternehmen die Namen aller Anlageberater bzw. Vertriebsbeauftragten und deren Vorgesetzten in einer Datenbank, dem sogenannten Mitarbeiter- und Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, anzeigen. Als zuständige Aufsichtsbehörde wird dieses Register seit dem 01.11.2012 bei der BaFin geführt. Bis zum Ende des Jahres 2013 waren weit mehr als 180.000 Berater bzw. Vertriebsbeauftragte erfasst. Grundlage der bestehenden Anzeigepflicht ist § 34d Wertpapierhandelsgesetz.

Eine Zwischenbilanz – wie viele Beschwerden wurden bislang gemeldet?

Auf Anfrage der Grünen wurde durch das Bundesfinanzministerium nun mitgeteilt, dass bei der BaFin in der Zeit von November 2012, bis Juli 2014 insgesamt 16.274 Beschwerden in der Datenbank registriert wurden. Bei den eingereichten Beschwerden handelt es sich um Kritik und Reklamationen bis hin zu tatsächlichen Beschwerden, ob begründet oder nicht, die nach Beratern und Filialen geordnet werden, damit die BaFin eingreifen kann, sofern sich Beschwerden häufen sollten.

Wer führt die Beschwerdeliste an?

Allein bis Ende 2013 lagen der BaFin 9.720 Beschwerden vor. Davon betrafen 221 Beschwerden Finanzdienstleister, 2.246 genossenschaftliche Banken und 3.234 Sparkassen/Landesbanken. Spitzenreiter mit 4.019 registrierten Beschwerden sind Privat- und Auslandsbanken.

Mehr über das Mitarbeiter- und Beschwerderegister erfahren Sie hier: http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Anzeige-Meldepflichten/MitarbeiterBeschwerderegister/mitarbeiterbeschwerderegister_node.html



Zur Liste