Wir beraten Anleger, die von Herrn Manfred Ebbing von der Firma LFC Lebens Finanz Concepte Immobilien GmbH zum Erwerb einer Eigentumswohnung in Plauen beraten wurden. Finanziert wurde der Kauf durch die BHW Bausparkasse AG. Entgegen § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG in Verbindung mit § 311 b BGB wurde den Anlegern der beabsichtigte Vertragstext nicht zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung gestellt. Vielmehr wurde der Vertragstext erst im Auto auf dem Weg zum Notar ausgehändigt. In diesem Zusammenhang ist z.B. das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 26.04.2012 zum Az. 5 O 3708/10 zu erwähnen, in dem das Landgericht Leipzig festgestellt hat, dass dieser Verstoß eine Schadensersatzpflicht nach sich zieht. Weiterhin ist die Gesamtlaufzeit des Darlehens von 34 Jahren unerwähnt geblieben, wohingegen die Steuervorteile nach § 7 h/i EStG nur 12 Jahre lang in Anspruch genommen werden können. Die Folge wird ein erheblicher Anstieg der monatlichen Belastung sein.
Der notarielle Kaufvertrag ist in ein separates Angebot und eine Annahme gesplittet, obwohl beide Erklärungen vom gleichen Notar beurkundet wurden. Eine solche Vorgehensweise ist als sehr problematisch zu betrachten. Sie kann z.B. dazu führen, dass der Käufer auf den Gedanken verfällt, zunächst nur ein unverbindliches Angebot abzugeben, obwohl er sich mit seiner Erklärung tatsächlich bereits fest bindet. Kommt es ohne ersichtlichen Grund zu einer solchen Aufspaltung, ist von Vornherein Vorsicht geboten. Ohnehin können wir Käufern nur raten, dass der Kauf einer Eigentumswohnung, ob nun zu Steuersparzwecken, zur Altersvorsorge oder auch zum Selbstbezug, niemals überstürzt erfolgen sollte.