Heritus, GMAC RFC Bank GmbH, DKB

Fertigstellung bei Heritus-Objekten noch immer nicht gesichert

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die von der insolventen Heritus Gruppe Eigentumswohnungen erworben haben. Wie wir bereits in unserem Newsartikel vom 28.02.2010 berichteten, bestand das Geschäftsmodell der Heritus darin, sanierungsbedürftige, unter Denkmalschutz stehende Wohngebäude aufzukaufen und diese in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Nach Teilung erfolgte der Verkauf der Wohnungen an die Kapitalanleger und die Sanierung der Gebäude.

Aufgrund der eingetretenen Insolvenz der Heritus Gruppe, die zuvor unter dem Namen Immo-Concept firmierte, können zahlreiche Sanierungsvorhaben vorerst nicht zu Ende geführt werden. Diese Situation stellt sich für die Kapitalanleger als sehr problematisch dar. In den uns bekannten Fällen wurden die Käufe der Eigentumswohnungen durch Bankdarlehen finanziert. Die Kosten für das Darlehen sollten zumindest teilweise durch die Mieteinnahmen gedeckt sein. Da die Fertigstellung in vielen Objekten nun noch nicht erfolgen konnte, fehlen diese Einnahmen. Gleichzeitig sind an die Banken jedoch Zinszahlungen und Bereitstellungsprovisionen zu entrichten.

Ebenfalls können aufgrund der noch nicht erfolgten Fertigstellung keine Steuervorteile nach § 7i EStG erzielt werden. Dabei gehörten die Steuervorteile nach § 7i EStG zum festen Bestandteil des Konzepts. Unsere Mandanten haben daher eine weitaus höhere finanzielle Belastung zu tragen als es ihnen im Rahmen der regelmäßig erfolgten Beratung errechnet worden war.

Für unsere Mandanten prüfen wir mögliche Schadensersatzansprüche. Aufgrund der Insolvenz der Heritus sind insbesondere Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Beratungsfirmen von Interesse. Auch hinsichtlich der finanzierenden Banken ist es sinnvoll, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Viele der uns bekannten Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass die Finanzierungen über die Deutsche Kreditbank AG (DKB) oder die ehemalige GMAC RFC Bank GmbH erfolgten. Die Haftung der beteiligten Banken ist wegen der in Deutschland recht komplexen Rechtslage in jedem Fall gesondert zu prüfen.

Neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beraten wir unsere Mandanten bezüglich der Fertigstellung der Wohnungen.



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