Schaub Sachverständigen UG - Hilfe für Geschädigte der Heritus?

20.07.2010

Im Rahmen der Bearbeitung unserer Mandate im Zusammenhang mit der Insolvenz der Heritus-Gruppe wurden wir darüber informiert, dass einige Erwerber von Wohnungen der Heritus Unternehmensgruppe von der Firma Schaub Sachverständigen UG angeschrieben worden sind. Bisher sind uns drei Fälle bekannt geworden. Nach Angabe der betroffenen Erwerber der Wohnungen der Heritus erhielten sie Schreiben der Schaub Sachverständigen UG, in denen mitgeteilt wurde, dass man sie telefonisch nicht erreichen konnte und man wegen des Wohnungskaufs um Rückruf bitte.

Anlässlich des erfolgten Rückrufs erklärte der Geschäftsführer der Schaub Sachverständigen UG, Herr Oliver Schaub, dass er Hilfe im Zusammenhang mit den Problemen wegen der Wohnung anbieten könne. Er erklärte, dass er ein Gutachten über die Wohnung erstellen könne, um so festzustellen, ob der Kaufpreis der Wohnung sittenwidrig überhöht gewesen ist.

Wir erachten die Einholung eines Gutachtens in Fällen von Wohnungskäufen von der Heritus für wenig zielführend. Selbstverständlich stehen Wohnungskäufern, die einen sittenwidrig überhöhten Kaufpreis bezahlt haben, Rechte zu. In einem solchen Fall ist der Kaufvertrag nichtig und man kann die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Wohnung vom Verkäufer verlangen. In Fällen der Heritus ist jedoch festzustellen, dass die Gesellschaften der Heritus insolvent sind bzw. die Insolvenz mangels Masse nicht eröffnet werden konnte. Ein Anspruch gegen den Verkäufer ist daher nicht werthaltig.

Im Einzelfall können sich bei einer sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung auch Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die beratenden Firmen ergeben. Auch hierzu ist aber festzustellen, dass fast alle Beratungsfirmen, die Wohnungen der Heritus vertrieben haben, nicht mehr existent sind bzw. keine Geschäfte mehr betreiben. Zu nennen sind hier insbesondere die Internationale Wirtschaftberatung, die Areal Treuhand, die WI-RN GmbH und die DHI. Selbst wenn in Fällen, in denen z.B. die vorgenannten Firmen vermittelt und beraten haben, eine sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung vorgelegen haben sollte, kommt es hinsichtlich eines möglichen Schadensersatzanspruches auf den Einzelfall an. Deshalb ist auch in Bezug auf den Berater festzustellen, dass ein deutlich überhöhter Kaufpreis nicht automatisch zu einem Anspruch führt.

Auch resultieren gegenüber der finanzierenden Bank aus einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis nicht zwingend Schadensersatzansprüche. Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Frage schon mehrfach beschäftigt und nur in wenigen Ausnahmefällen eine Haftung der Bank in Betracht gezogen.

Nach unserem Informationsstand ist der Geschäftsführer der Schaub Sachverständigen UG, Herr Oliver Schaub, kein staatlich anerkannter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien. Vielmehr ist festzustellen, dass Herr Schaub früher selbst für die SAFIN GmbH tätig war, die in Verkäufe von überteuerten Immobilien involviert war.

Herr Oliver Schaub trug bis zu seiner Heirat den Namen Sawallich und hat in der Vergangenheit für die SAFIN GmbH gearbeitet. Bei der SAFIN GmbH handelte es sich um einen StrukturvertriebAls Strukturvertriebe bezeichnet man professionelle Vermittlungsfirmen, die Erwerber gezielt ansprechen und für Kapitalanlagemodelle werben. Häufig [...]
, der bis zu seiner Insolvenz Wohnungen von verschiedensten Wohnungsverkäufern vertrieben hat. Wir konnten feststellen, dass die Beratung der SAFIN GmbH oftmals nicht vollständig und richtig war. Welche Tätigkeit Herr Schaub unter seinem früheren Namen Sawallich bei der SAFIN GmbH ausgeübt hat, ist uns nicht bekannt.

Ausweislich des Handelsregisters ist Herr Schaub seit dem 12.03.2010 Geschäftsführer der Schaub Sachverständigen UG. Die Schaub Sachverständigen UG firmierte zuvor als Greenworks UG und Schaub Dienstleistungs UG. Geschäftsführer war zunächst Herr Andreas Buley. Herr Schaub war auch für die Greenworks UG und die Schaub Dienstleistungs UG tätig. Geschäftsgegenstand der Schaub Sachverständigen UG ist die Vorbereitung von Rechtsanwaltsmandaten im Bereich der Kapitalanlageberatung. Dem Handelsregister zufolge wurde der Geschäftsgegenstand nunmehr auf die Erstellung von Sachverständigengutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke erweitert. Nicht bekannt ist, ob die Schaub Sachverständigen UG mit tatsächlich anerkannten Gutachtern zusammen arbeitet.

Herr Schaub hat insbesondere seit Frühjahr 2009 an Beratungsgesprächen mit früheren Kunden der SAFIN GmbH teilgenommen. Diese Gespräche fanden in den Räumlichkeiten einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei statt. Ausweislich einer uns vorliegenden Vereinbarung zwischen einem solchen Kunden und der Greenworks UG erhielt die Greenworks UG zunächst eine Anzahlung vor dem Gespräch mit der Kanzlei; wurde der Kanzlei ein Mandat erteilt, erfolgte eine weitere Zahlung. Die Gegenleistung der Greenworks UG bestand ausweislich der Vereinbarung in der Erstellung von Gutachten, Mietpreisanalysen und in der Maklertätigkeit für Vermietung und Verkauf der Wohnung.

Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein solches Gutachten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geführt hat. Wir vertreten die Ansicht, dass die Einholung von Gutachten in den Fällen von Wohnungskäufen der Heritus gerade außerhalb eines Gerichtsverfahrens wenig zielführend und daher überflüssig ist. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az: BGH V ZR 177/08) ist klar, dass für die Geltendmachung etwa eines eklatanten Minderwerts einer erworbenen EigentumswohnungWohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es [...]
 ein entsprechender Vortrag des Rechtsanwalts selbst vollkommen ausreichend ist. Es ist dann Sache des Gerichts, einen Sachverständigen zu bestellen, der eine Einwertung der Immobilie vornimmt. Einen Mehrwert der Leistung können wir beim besten Willen nicht erkennen.

Geschädigte der Heritus Unternehmensgruppe sollten ihre Ansprüche im Einzelfall von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, um so beurteilen zu können, ob Schadensersatzansprüche bestehen und gegen wen sich die Ansprüche richten.





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