Chorus Fonds – Anteile zu Aktien

Das Emissionshaus Chorus aus Neubiberg bei München hat seine Anleger von mehr als 20 geschlossenen Fonds über eine grundlegende Umwandlung der von der Chorus-Gruppe initiierten geschlossenen Umweltfonds entscheiden lassen. Die Anleger sollten dabei über eine Umwandlung ihrer KG-Beteiligungen in Aktien an der neugeschaffenen Chorus Clean Energy AG abstimmen. Die Chorus Clean Energy AG wurde am 31.07.2014 gegründet und am 04.08.2014 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

Ziel der angestrebten Umwandlung ist eine insgesamt breitere Streuung der Anlagen und die Erzielung von Einsparungen in Bezug auf die Verwaltungs- und Beratungskosten. Nach Umwandlung der Fondsbeteiligungen in Aktien an der Chorus Clean Energy AG soll die Börsennotierung erfolgen. Als zeitliches Ziel für die Börsennotierung hat die Chorus Gruppe März/April 2015 angeben.

Mit Vollzug der beabsichtigten Umwandlung wären die bisherigen Fondsgesellschafter nicht mehr an den jeweiligen Fonds beteiligt, sondern würden zu Aktionären der Chorus Clean Energy AG werden, in der alle Investments von über 20 Fonds enthalten sein sollen. Dies wird von der Chorus Gruppe gerade auch als ein Vorteil der Umwandlung dargestellt.

Die bisherige Entwicklung der Chorus Fonds verlief Mitteilungen zufolge unterschiedlich. In den Focus waren zuletzt einige Chorus Fonds geraten, die in Photovoltaik-Anlagen in Italien investiert haben. Diese Fonds sind von einer kürzlich durch das italienische Parlament beschlossenen Förderungskürzung betroffen. Beispielsweise hat die CHORUS CleanTech Solar GmbH & Co. 5. KG daher bereits mitgeteilt, in den folgenden Jahren keine Ausschüttungen mehr an ihre Anleger auszuzahlen.

Um bei der Umwandlung in Aktien an der Chorus Clean Energy AG die unterschiedlichen Entwicklungen der verschiedenen Fonds zu berücksichtigten, wurde zu jedem Fonds eine individuelle Bewertung vorgenommen. Die Anleger der CHORUS CleanTech Solar GmbH & Co. 5. KG erfuhren auf diese Weise, dass ihre Beteiligung derzeit nur mit gut der Hälfte des ursprünglich eingezahlten Kapitals bewertet wird. Zudem geht aus der Mitteilung zum Einbringungswert hervor, dass von dem eingezahlten Geld die erhaltenen Ausschüttungen abgezogen worden sind und anhand des so festgestellten gebundenen Kapitals der Wert ermittelt wurde.

Auch wenn die Reduzierung der Förderung sicher einen nicht unerheblichen Einschnitt für die betroffenen Fonds darstellt, ist die Tatsache, dass von dem eingesetzten Kapital bei Berücksichtigung der Ausschüttungen nur noch gut die Hälfte an Wert übrig ist, für die betroffenen Anleger sicher ein herber Schlag. Ein solcher Wertverlust innerhalb von nur 3 Jahren ist auch in einem schwierigen Umfeld sicher bemerkenswert.

Was tun?

Für betroffene Anleger stellt sich umso mehr die Frage, was in dieser Situation getan werden kann. Gerade Anleger, die sich über mögliche negative Entwicklungen nicht im Klaren waren, sollten prüfen lassen, ob Sie richtig beraten worden sind. Wenn von einem Berater oder Vermittler zu einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds, wie bspw. der CHORUS CleanTech Solar GmbH & Co. 5. KG geraten wird, so bestehen spezifische Pflichten. Grundsätzlich ist ein Berater verpflichtet, über alle wesentlichen Aspekte einer empfohlenen Kapitalanlage aufzuklären. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Hinweis darauf, dass eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ein unternehmerisches Risiko darstellt und auch der Totalverlust des eingesetzten Geldes möglich ist. Zudem hat ein Berater auch zu prüfen, ob eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds überhaupt den Vorgaben des potentiellen Anlegers entspricht und zu dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen passt.

In Bezug auf die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, ob der für März/April 2015 geplante Börsengang der Chorus  Clean Energy AG reibungslos erfolgen wird.



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