Gebühren
Die Gebühren und Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei bestimmt das RVG die Kosten und Gebühren nach dem Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit. Wird etwa Schadensersatz wegen falscher oder unvollständiger AnlageberatungAnlageberatung ist die Abgabe von Empfehlungen zu einer Investition, z.B. dem Erwerb einer Immobilie, der Zeichnung von Fonds oder Aktien, sofern die [...]
in Höhe von € 10.000,00 geltend gemacht, so stellt dieser Betrag zugleich den für die Höhe der Gebühren maßgeblichen Gegenstandswert dar.
Alternativ zu den im RVG festgelegten Gebühren können für eine außergerichtliche Vertretung auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden. Bei einer außergerichtlichen Vertretung können daher auch geringere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart werden.
Sofern Sie sich mit uns über unseren Schnellkontakt in Verbindung setzen, werden wir selbstverständlich keine kostenauslösenden Maßnahmen treffen. Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wird uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die in Ihrem Fall anfallenden Gebühren.


