<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>HEE Rechtsanwaelte</title>
		<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/</link>
		<description>Aktuelle News von den HEE Rechtsanwaelten</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>HEE Rechtsanwaelte</title>
			<url>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/fileadmin/templates/tv/img/rss.gif</url>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/</link>
			<width>16</width>
			<height>16</height>
			<description>Aktuelle News von den HEE Rechtsanwaelten</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Wed, 09 May 2012 15:43:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/vermoegensverwaltungsfonds-kapitalprotekt-substanz-p.html</link>
			<description>Wir vertreten Mandanten, die aufgrund einer Empfehlung der SEB Bank bzw. deren Rechtsnachfolgerin Santander Consumer Bank Investitionen in den ehemals offenen und zwischenzeitlich geschlossenen Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P getätigt haben und die aufgrund der – für die Anleger...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Mandanten, die aufgrund einer Empfehlung der SEB Bank bzw. deren Rechtsnachfolgerin Santander Consumer Bank Investitionen in den ehemals offenen und zwischenzeitlich geschlossenen Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P getätigt haben und die aufgrund der – für die Anleger völlig überraschenden Schließung der Fonds – nun nicht mehr über ihr angelegtes Geld verfügen können.
Da es sich bei den getätigten Anlagen auch um Ersparnisse für die Altersvorsorge handelt, ist die durch die Bank erfolgte Beratung unter diesem Aspekt zu prüfen. Wie man einem Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg entnehmen kann, soll die SEB Bank Anleger falsch und unvollständig beraten haben, indem sie auf die Risiken der Fonds nicht hinwies und Anleger sogar teilweise noch ermuntert hat in die Fonds zu investieren, obwohl die SEB Bank über die drohende Schließung der Fonds informiert gewesen sein soll.
In dem Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg geht es konkret um die beiden Dachfonds Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (ISIN DE000SEB1AA9, WKN SEB1AA) und Kapitalprotekt Substanz P (SIN DE000SEB1AN2 und DE000SEB1AM4), in denen sich vor allem offene Immobilienfonds wie der CS Euroreal, Axa Immoselect oder SEB ImmoPortfolio Target Return befinden. Die Investition in diese beiden Fonds war nach Ansicht der Verbraucherzentrale mit besonderen Risiken verbunden, auf die Anleger bei der Beratung durch ihre Bank vor der Investition hätten hingewiesen werden müssen.
Erst Anfang dieses Jahres erfuhren die Anleger von der SEB Investment GmbH, dass die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen zunächst ausgesetzt wird. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie über ihr angelegtes Geld bis auf Weiteres nicht verfügen können. Dabei hätten Anleger nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg bereits viel früher auf die sich anbahnenden Probleme mit den Fonds hingewiesen werden können, denn kurz nach Auflage der Kapitalprotekt-Fonds schlossen Ende Oktober 2009 die oben bereits genannten Axa Immoselect, CS Euroreal, der KanAm Grundinvest und wenige Tage später auch der SEB Immoinvest.
Die SEB Bank sah sich dennoch nicht veranlasst, Anleger auf die Risiken hinzuweisen und soll – wie man dem Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg entnehmen kann – weiter Anteile an den Vermögensverwaltungsfonds, auch noch nach Schließung maßgeblicher offener Immobilienfonds, verkauft haben.
Den vollständigen Artikel der Hamburger Verbraucherschutzzentrale finden Sie hier: http://www.vzhh.de/geldanlage/167355/seb-vermoegensverwaltungsfonds-kapitalprotekt.aspx
Wie bereits eingangs erwähnt, vertreten auch wir bereits Mandanten, die in zwischenzeitlich geschlossene Immobilienfonds investiert haben. Sollten Sie selbst ebenfalls in offene Immobilienfonds investiert haben, die zwischenzeitlich geschlossen sind, können Sie zum Zwecke einer Überprüfung der dem Erwerb zugrundeliegenden Beratung gerne Kontakt mit uns aufnehmen.]]></content:encoded>
			<category>Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P</category>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 May 2012 15:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kairos-Select Kapitalmehrung GmbH &amp; Co. KG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/kairos-select-kapitalmehrung-gmbh-co-kg.html</link>
			<description>Wir vertreten einen Mandanten, der nach einer Beratung durch einen Anlageberater der Firma Kairos-Select Kapitalmehrung GmbH &amp; Co. KG die Fonds Multi Asset Portfolio 2 GmbH &amp; Co. KG und Multi Asset Anspar Plan gezeichnet hat. Den Beteiligungen ging eine Anlageberatung&nbsp;voraus, anlässlich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten einen Mandanten, der nach einer Beratung durch einen Anlageberater der Firma Kairos-Select Kapitalmehrung GmbH &amp; Co. KG die Fonds Multi Asset Portfolio 2 GmbH &amp; Co. KG und Multi Asset Anspar Plan gezeichnet hat. Den Beteiligungen ging eine Anlageberatung&nbsp;voraus, anlässlich derer unserem Mandanten geraten wurde, eine Lebensversicherung aufzulösen und das dadurch erhaltene Geld in die beiden genannten Fonds zu investieren, was er auch tat. Im Rahmen dieser Beratung wurde unser Mandant nicht über die mit einer solchen Beteiligung verbundenen Risiken und die Nachteile einer vorzeitigen Auflösung des Lebensversicherungsvertrags aufgeklärt.
Nachdem wir den Sachverhalt dargestellt und die Willenserklärungen unseres Mandanten für diesen widerrufen haben, hat die S+C Treuhandgesellschaft mbH, die geschäftsführende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft, inzwischen den jeweiligen Widerruf aus Kulanzgründen angenommen, so dass der Fall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.]]></content:encoded>
			<category>Kairos-Select Kapitalmehrung GmbH &amp; Co. KG</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 13:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Imperiale Immobilien GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/imperiale-immobilien-gmbh-insolvenzverfahren-eroeffnet-1.html</link>
			<description>Was sich schon über einen längeren Zeitraum angekündigt hat, ist nun zur Gewissheit geworden. Über das Vermögen der Imperiale Immobilien GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. In anderen ähnlich gelagerten Fällen ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die betroffenen Käufer von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Was sich schon über einen längeren Zeitraum angekündigt hat, ist nun zur Gewissheit geworden. Über das Vermögen der Imperiale Immobilien GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. In anderen ähnlich gelagerten Fällen ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die betroffenen Käufer von Eigentumswohnungen häufig ein Schock. Bei der Imperiale Immobilien GmbH dürfte sich dies anders verhalten, zumindest bleibt dies zu hoffen. 
In sämtlichen uns bekannten Objekten der Imperiale Immobilien GmbH ist es zu teilweise erheblichen Verzögerungen bei der Sanierungstätigkeit gekommen. Wendeten sich die betroffenen Erwerber an den Bauträger, so wurden sie vertröstet und es wurde regelmäßig versprochen, bald werde alles fertig werden. Geschehen ist in der Regel nichts. Statt die Objekte tatsächlich fertigzustellen, wurde eine vermeintliche Fertigstellung bescheinigt, obwohl dies nicht der Fall war. So hat sich die Imperiale in einigen Fällen noch im Sommer 2011 Geld verschafft. Diese Vorgänge konnten zumindest in einem Objekt in Berlin recherchiert werden. Gegen die Verantwortlichen hierfür gehen wir für unsere Mandanten vor. 
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte es nun möglich sein, mit der Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Mühling-Wechsler, über die Fortführung der Bautätigkeit und über eine Lösung der bestehenden Probleme zu verhandeln. Dabei ist es wichtig zunächst festzustellen, wie weit die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich fortgeschritten sind. Erwerbern ist zu raten sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Abhängig vom Baufortschritt wird zu entscheiden sein, ob es sinnvoller ist, den Bau zu Ende zu führen und die Wohnungen dann –hoffentlich – vermieten zu können oder ob es besser ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, um auf diese Weise den Schaden zu minimieren. 
Bei beiden Alternativen bleibt zu befürchten, dass es zu einem Schaden kommt. Wird der Bau fortgesetzt, sind ggf. zusätzliche Gelder notwendig. Wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt, ist bereits ausgezahltes Geld unter Umständen verloren. Für unsere Mandanten prüfen wir, gegenüber wem ein solcher Schaden geltend gemacht werden kann. 
]]></content:encoded>
			<category>Imperiale Immobilien GmbH</category>
			<category>Allgemeine News</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 18:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>WFV Wirtschaftsberatung für Verbraucher</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/wfv-wirtschaftsberatung-fuer-verbraucher.html</link>
			<description>Ein von uns vertretenes Ehepaar hat nach Beratung durch die WFV Wirtschaftsberatung für Verbraucher im Jahr 2011 eine Erdgeschosswohnung in Zwickau erworben. Unseren Mandanten wurde dabei erklärt, dass es sich um eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung&nbsp;handeln würde, die sich gerade dadurch zum...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein von uns vertretenes Ehepaar hat nach Beratung durch die WFV Wirtschaftsberatung für Verbraucher im Jahr 2011 eine Erdgeschosswohnung in Zwickau erworben. Unseren Mandanten wurde dabei erklärt, dass es sich um eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung&nbsp;handeln würde, die sich gerade dadurch zum Zwecke des Steuernsparens eigne. Wie sich später herausstellte handelt es sich bei dem Objekt, in dem sich die Erdgeschosswohnung befindet, um einen 1994 errichteten Neubau. Es fehlt also ganz klar die Denkmaleigenschaft. Die im Rahmen der Beratung zugesagten zu erzielenden Steuervorteile stellen sich somit gerade als nicht erzielbar dar. Die Finanzierung, die unsere Mandanten nach Abschluss des Kaufvertrages gezwungener Maßen abschließen mussten, ist so gestaltet, dass sie bis weit ins Rentenalter läuft.<br /><br />Leider sind solche oder ähnliche Fälle zahlreicher Vermittlerfirmen immer wieder festzustellen, weshalb wir in jedem Fall dazu raten, Versprechungen, die im Rahmen eines geplanten Wohnungskaufs gemacht werden, genauestens auf Herz und Nieren zu prüfen. Vor dem Kaufvertragsabschluss besteht immer die Möglichkeit, sich zu entscheiden, vom Kaufvertrag abzusehen, selbst wenn mit Vertragsstrafen gedroht wird, deren Vorhandensein und Wirksamkeit im Einzelfall zu prüfen wäre. Ist nur der Kaufvertrag, aber noch kein Finanzierungsvertrag geschlossen, ist es meist noch leichter, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, als wenn bereits der Kaufpreis geflossen ist. Sind die Verträge erst einmal alle abgeschlossen und der Kaufpreis gezahlt, kann es zwar unter Umständen auch noch möglich sein, sich von den Verträgen zu lösen, jedoch ist dies dann erfahrungsgemäß langwieriger, schwieriger und kostenintensiver. <br /><br />Dennoch sollten sich Anleger, denen nach Abschluss eines Kaufvertrages Zweifel kommen, kurzfristig anwaltlich beraten lassen, um die Möglichkeiten einer Rückabwicklung&nbsp;ausloten zu lassen. Die Aussichten hängen dann maßgeblich vom Einzelfall ab.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>WFV Wirtschaftsberatung für Verbraucher</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 17:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sparkasse Hagen</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/sparkasse-hagen.html</link>
			<description>Die Anlageberater Johannes Hertel und Wolfgang Althaus haben nicht nur der Sparkasse Menden (heute nach der Fusion Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden) Darlehensnehmer zugeführt, sondern dies auch für die Sparkasse Hagen getan. Über diese Affäre im Zusammenhang mit der heutigen Sparkasse...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Anlageberater Johannes Hertel und Wolfgang Althaus haben nicht nur der Sparkasse Menden (heute nach der Fusion Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden) Darlehensnehmer zugeführt, sondern dies auch für die Sparkasse Hagen getan. Über diese Affäre im Zusammenhang mit der heutigen Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden hatten wir bereits Anfang 2010 berichtet. Diesen Bericht finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Fälle unter der Überschrift „Sparkasse Menden“.<br /><br />Die Anlageberater Althaus &amp; Hertel befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft und warten auf ihren Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Betruges. Wie auch Presseberichten entnommen werden konnte, hat sich zwischen der Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden und den meisten ihrer von Beratungen des Vermittlerduos Althaus &amp; Hertel betroffenen Darlehensnehmern nach einer heftigen Auseinandersetzung eine vergleichsweise Lösung ergeben. Zwischen der Sparkasse Hagen und ihren von den Machenschaften der Anlageberater Althaus &amp; Hertel betroffenen Kunden gibt es hingegen noch Streit. Eine der von Johannes Hertel beratenen Kundinnen der Sparkasse Hagen vertreten wir zurzeit in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren gegen die Sparkasse Hagen. Auch sie wurde über die finanziellen Auswirkungen des Wohnungskaufs und die Werthaltigkeit der von ihr erworbenen Wohnung von dem Anlageberater Hertel nicht bzw. falsch aufgeklärt. Wie der von Hertel für unsere Mandantin angefertigten Berechnung zu entnehmen ist, sollte die Finanzierung zunächst über die Sparkasse Menden erfolgen. Dieses Darlehen&nbsp;konnte oder wollte die Sparkasse Menden im September/Oktober 2004 wohl nicht mehr übernehmen. Die Sparkasse Hagen hingegen tat dies.<br /><br />Wir sind der Auffassung, dass sich die Sparkasse Hagen aufgrund institutionalisierten Zusammenwirkens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Althaus &amp; Hertel so behandeln lassen muss als hätte sie die Falschberatung gekannt, falls dies nicht tatsächlich der Fall war. <br /><br />Dieser Streit mit der Sparkasse Hagen hat zwischenzeitlich auch Eingang in die Presseberichterstattung gefunden:<br /><br />http://www.derwesten.de/staedte/hagen/betrugs-opfer-klagt-gegen-sparkasse-id6233761.html<br /><br />http://www.derwesten.de/region/westfalen/dubiose-kreditvergabe-bei-der-frueheren-sparkasse-menden-id6230937.html<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Allgemeines Bankrecht</category>
			<category>Sparkasse Hagen</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 12:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Imperiale Immobilien GmbH aus Nürnberg</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/imperiale-immobilien-gmbh-aus-nuernberg.html</link>
			<description>Imperiale Immobilien GmbH stellt Objekt in Berlin nicht fertig</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten mehrere Mandanten, die von der in Nürnberg ansässigen Firma Imperiale Immobilien GmbH Eigentumswohnungen in einem Objekt in Berlin erworben haben. Nach eigenen Angaben ist die Imperiale Immobilien GmbH auf die Projektentwicklung von in Sanierungsgebieten gelegenen Immobilienobjekten spezialisiert. Geschäftsführer der Imperiale Immobilien GmbH ist Herr Sandro Mozzicato. Die Imperiale Immobilien GmbH wirbt auf ihrer Homepage damit, dass man mittels ihrer in Sanierungsgebieten liegenden Objekte den maximalen Steuervorteil&nbsp;erreichen kann und man von hohen Mieterträgen profitieren könne. 
Tatsächlich sind sämtliche von uns vertretenen Mandanten bei dem Kauf der Wohnung entsprechend beraten worden. Die Beratung erfolgte jedoch nicht über die Imperiale Immobilien GmbH selbst, sondern diese bediente sich externer Vertriebe. 
Zahlreiche Wohnungen wurden über die „Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“ (SKD Frankfurt) aus Frankfurt vertrieben. Einige unserer Mandanten wurden dabei von Herrn Rainer Hauswirth beraten. Die Beratung unserer Mandanten orientierte sich in der Tat an den Beschreibungen der Imperiale Immobilien GmbH auf ihrer Homepage. Unseren Mandanten wurde insofern regelmäßig mitgeteilt, dass es durch den Kauf der Wohnung und die Aufnahme einer notwendigen Finanzierung aufgrund der Steuervorteile und der zu erwartenden Mieteinnahmen nur zu einer geringen monatlichen Belastung kommen würde. 
Leider konnten unsere Mandanten bis heute weder Steuervorteile nach § 7h EStG, noch Mieteinnahmen realisieren, da das Objekt nicht fertig gestellt ist, obwohl die Imperiale Immobilien GmbH die Fertigstellung vertraglich bis zum 31.12.2010 zugesagt hatte. Auch zugesagte Mietersatzzahlungen werden gegenwärtig nicht mehr gezahlt. Für unsere Mandanten stellt sich die Situation zurzeit deshalb so dar, dass sie zwar die vollen Zinsen zu zahlen haben, jedoch keinerlei Einnahmen verzeichnen können. Unsere Mandanten haben uns daher damit beauftragt, die Imperiale Immobilien GmbH aufzufordern, das Objekt fertig zu stellen und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bauträger geltend zu machen. 
In einem Fall, in dem der Vertrieb über eine Berliner Firma erfolgte, vertreten wir die Ansicht, dass unseren Mandanten aufgrund von Mitteilungen der Imperiale Immobilien GmbH Steuervorteile auf die Sanierungskosten zugesagt worden sind, obwohl in diesem Fall die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorlagen. Hintergrund hierzu ist, dass bei Kauf dieser Wohnung das Sanierungsgebiet aufgrund eines Senatsbeschlusses vom 08.06.2010 nicht mehr bestand. Unserer Ansicht nach ist damit die zentrale Voraussetzung von § 7h EStG nicht mehr gegeben, so dass Sanierungskosten im Sinne von § 7h EStG nicht hätten angegeben werden dürfen. 
Für unseren Mandanten werden wir in diesem Fall den unserer Ansicht nach gegebenen Anspruch auf Rückabwicklung&nbsp;des Kaufvertrages durchsetzen.]]></content:encoded>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Imperiale Immobilien GmbH</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 16:54:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Versäumnisurteil gegen die RB Real Estate GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/versaeumnisurteil-gegen-die-rb-real-estate-gmbh.html</link>
			<description>Gegen die RB Real Estate GmbH liegt uns inzwischen ein Versäumnisurteil vor. Die RB Real Estate GmbH hatte sich gegen die ihr zugestellte Klage nicht verteidigt, so dass das klägerische Vorbringen als zugestanden gewertet (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und die RB Real Estate GmbH entsprechend verurteilt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Gegen die RB Real Estate GmbH liegt uns inzwischen ein Versäumnisurteil vor. Die RB Real Estate GmbH hatte sich gegen die ihr zugestellte Klage nicht verteidigt, so dass das klägerische Vorbringen als zugestanden gewertet (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und die RB Real Estate GmbH entsprechend verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.]]></content:encoded>
			<category>RB Real Estate GmbH/DKB Deutsche Kreditbank AG</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 11:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Landgericht Berlin verurteilt Michaelis und Simi Service GmbH &amp; Co. KG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/landgericht-berlin-verurteilt-michaelis-und-simi-service-gmbh-co-kg.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 27.07.2011 den Anlageberater Raimar Max Michaelis und die Simi Service GmbH &amp; Co. KG als Rechtsnachfolgerin der U. Bagge GmbH &amp; Co. KG sowie deren Komplementärin, die Simi Service GmbH verurteilt.
Das Gericht hat festgestellt, dass den von der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 27.07.2011 den Anlageberater Raimar Max Michaelis und die Simi Service GmbH &amp; Co. KG als Rechtsnachfolgerin der U. Bagge GmbH &amp; Co. KG sowie deren Komplementärin, die Simi Service GmbH verurteilt.
Das Gericht hat festgestellt, dass den von der Kanzlei HEE Rechtsanwälte vertretenen Klägern gegen Herrn Raimar Max Michaelis ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) zusteht, weil er die Kläger vorsätzlich getäuscht hat, indem er ihnen verschwiegen hat, dass die von der Verkäuferin an die Vermittler gezahlte Provision 19,83% netto betrug, was die übliche Maklercourtage erheblich übersteigt. Wir konnten in diesem Verfahren mehrere Abrechnungen an die Singularis Grundbesitz und Vermögen GmbH vorlegen, aus denen sich derartige Provisionen ergeben. Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass die vom Verkäufer gezahlte Provision eine Höhe erreichte, die nicht nur einen Rückschluss auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnete und bereits deshalb einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellte, dass die Kläger hierüber informiert werden mussten, sondern die auch Zweifel an einem dem Anlegerinteresse dienenden Handeln des Vermittlers wecken musste. Aufgrund der extremen Höhe der Provision ist das Gericht von einem vorsätzlichen Verschweigen ausgegangen.
<span lang="EN-US">Die Simi Service GmbH &amp; Co. </span>KG und ihre Komplementärin wurden verurteilt, weil die Simi Service GmbH &amp; Co. KG sich als Verkäuferin zurechnen lassen muss, dass den Klägern durch Vorlage einer die Tilgung für das aufzunehmende Darlehen&nbsp;nicht enthaltenen Berechnung suggeriert wurde, dass die monatliche Zuzahlung geringer sei als sie tatsächlich ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.]]></content:encoded>
			<category>U. Bagge GmbH &amp; Co. KG/DKB Deutsche Kreditbank AG</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Aug 2011 12:08:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>HEE Rechtsanwälte erstreitet Urteil gegen Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/hee-rechtsanwaelte-erstreitet-urteil-gegen-dr-peters-gmbh-co-emissionshaus-kg.html</link>
			<description>Es ist uns in einem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund gelungen, ein Urteil gegen die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG, sowie die Komplementärin dieser Gesellschaft, die Dr. Peters Vertriebs GmbH, zu erstreiten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und stützt sich auf eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Es ist uns in einem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund gelungen, ein Urteil gegen die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG, sowie die Komplementärin dieser Gesellschaft, die Dr. Peters Vertriebs GmbH, zu erstreiten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und stützt sich auf eine Prospekthaftung.
Das Landgericht Dortmund sah es als erwiesen an, dass der Prospekt einen wesentlichen Fehler im Zusammenhang mit den Aussagen zur Gewerbesteuer enthält. Letztlich war ein wesentlich höherer Betrag an Gewerbesteuer angefallen als ursprünglich prospektiert. Die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG hatte im Verfahren versucht, die Abweichungen als unwesentlich darzustellen, ist hiermit aber gescheitert.
Weil bereits unter diesem Aspekt verurteilt worden ist, ist das Landgericht Dortmund auf die von uns ebenfalls gerügte fehlende Darstellung des Verteilerschlüssels in dem zum Fonds gehörenden Charterpool nicht mehr eingegangen. Wir halten den Prospekt auch in diesem Punkt für fehlerhaft.
Der von uns vertretene Anleger wird nach dem Urteil aus dem ihm entstandenen Schaden freigestellt und kann die Beteiligung an die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG zurückgeben, einen eventuellen weiteren Schaden muss die Gesellschaft ebenfalls ersetzen.]]></content:encoded>
			<category>DS-Rendite-Fonds Nr. 126</category>
			<category>Dr. Peters Gruppe</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 10:55:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bau Consult GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/bau-consult-gmbh.html</link>
			<description>Wir vertreten Mandanten, die von der Bau Consult GmbH Bauträger und Sanierungsgesellschaft eine Eigentumswohnung&nbsp;in Chemnitz erworben haben. Die Finanzierung erfolgte über die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Bau Consult GmbH selbst. Die Beratung im Vorfeld des Wohnungskaufs wurde von der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Mandanten, die von der Bau Consult GmbH Bauträger und Sanierungsgesellschaft eine Eigentumswohnung&nbsp;in Chemnitz erworben haben. Die Finanzierung erfolgte über die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Bau Consult GmbH selbst. Die Beratung im Vorfeld des Wohnungskaufs wurde von der Solveris GmbH vorgenommen. Im Rahmen der Beratung wurde ein <i>„Berechnungsbogen Immobilien“</i> vorgelegt, aus dem sich ergeben sollte, wie sich der Wohnungserwerb&nbsp;für die Käufer auswirkt. In diesem Berechnungsbogen wurde eine Mieteinnahme angegeben, die sich tatsächlich nicht nachhaltig erzielen lässt. Des Weiteren wurden unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass der abzuschließende Darlehensvertrag mit der DKB eine Laufzeit von mehr als 30 Jahren hat, so dass unsere Mandanten bei normalem Darlehensverlauf noch im Rentenalter mit der Finanzierung belastet sein werden.
Wir sind der Auffassung, dass unseren Mandanten aufgrund der fehlerhaften Beratung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, der zur Rückabwicklung&nbsp;der abgeschlossenen Verträge führt. Falls auch Ihnen eine solche oder ähnliche Beratung zu Teil geworden ist, würden sich unsere Mandanten freuen, wenn Sie zum Zwecke des Informationsaustauschs Kontakt zu uns aufnehmen würden. Es ist oft hilfreich zu wissen, ob es noch andere gleich oder ähnlich gelagerte Fälle gibt, um die Zusammenhänge noch besser erkennen zu können.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Bau Consult GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 18:31:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Heli GmbH quo vadis?</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/heli-gmbh-quo-vadis.html</link>
			<description>Dem Vernehmen nach soll die Heli GmbH abgewickelt werden. Die ursprünglichen Geschäftsführer der Heli GmbH Franziska Rollberg und Frank Hennig sind zum 03.12.2010 aus der Geschäftsführung ausgeschieden und es wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt. Gesellschafter der Heli GmbH waren unter anderem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Dem Vernehmen nach soll die Heli GmbH abgewickelt werden. Die ursprünglichen Geschäftsführer der Heli GmbH Franziska Rollberg und Frank Hennig sind zum 03.12.2010 aus der Geschäftsführung ausgeschieden und es wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt. Gesellschafter der Heli GmbH waren unter anderem Frank Hennig und Bernd Ehret.
Die Heli GmbH hatte sich, wie wir bereits berichtet hatten, dadurch hervorgetan, dass sie Eigentumswohnungen verkaufte und eine höhere Miete&nbsp;als tatsächlich erzielbar in den Kaufverträgen angegeben hatte. In den uns bekannten Fällen wurde regelmäßig eine Miete&nbsp;von € 5,11 pro m² und Monat angegeben. Tatsächlich erzielbar waren in diesen Fällen teilweise deutlich geringere Mieten. 
Auch Bernd Ehret verkaufte nach diesem Muster Eigentumswohnungen. Die Finanzierung erfolgte über die DKB Deutsche Kreditbank AG. In ihrem Lebenslauf weist die frühere Geschäftsführerin der Heli GmbH Franziska Rollberg darauf hin, dass sie von 2003 bis 2005 bei der DKB unter anderem in dem Bereich „Bauträger, Investoren“ arbeitete. Als Vertrieb für die Wohnungen der Heli GmbH fungierten hauptsächlich die Wirtschaftskanzlei Hennig &amp; Kollegen GmbH und die I-Select GmbH, die immer noch aktiv ist.
Franziska Rollberg war auch Geschäftsführerin der Wirtschaftskanzlei Hennig &amp; Kollegen GmbH. Frank W. Hennig ist des Weiteren Geschäftsführer der I-Select GmbH.
Franziska Rollberg und Frank-W. Hennig sind inzwischen im Vorstand der Immoselect AG mit Sitz in Berlin, die ebenfalls im Immobiliengeschäft tätig ist.]]></content:encoded>
			<category>Heli GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 10:30:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Insolvenzverfahren über das Vermögen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH eröffnet</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/insolvenzverfahren-ueber-das-vermoegen-der-via-vita-finanzkommunikations-gmbh-eroeffnet.html</link>
			<description>Wie auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfahren ist, ist vom Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH am 09.05.2011 zum Aktenzeichen 36v IN 948/11 nun das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr....</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wie auf der Seite <link http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/>www.insolvenzbekanntmachungen.de</link> zu erfahren ist, ist vom Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH am 09.05.2011 zum Aktenzeichen 36v IN 948/11 nun das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus der White &amp; Case Insolvenz GbR bestellt worden. Forderungen können bis zum&nbsp; 10.08.2011 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Für Anleger, die aufgrund der Vermittlung der Via Vita Finanzkommunikations GmbH Eigentumswohnungen gekauft haben und im Vorfeld des Wohnungskaufs falsch beraten wurden, dürfte nun klar sein, dass es wegen der schlechten wirtschaftlichen Verfassung der Via Vita Finanzkommunikations GmbH kaum noch Sinn macht, sich wegen eventueller Ansprüche an diese Gesellschaft zu wenden. In Betracht kommen in solchen Fällen noch Ansprüche gegen den Verkäufer der Wohnung, den im Einzelfall tätig gewordenen Anlageberater und gegebenenfalls die finanzierende Bank. In einigen Fällen kommen auch Ansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer Jerard Vita persönlich in Betracht.
Dennoch bleibt es vielen ehemaligen Kunden der Via Vita Finanzkommunikations GmbH nicht erspart, sich mit deren Insolvenzverwalter auseinanderzusetzen. Denn der Insolvenzverwalter hat bereits etliche Anleger angeschrieben und diese aufgefordert, Forderungen aus Maklerleistungen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH zu begleichen. 
Die Via Vita Finanzkommunikations GmbH hatte in den letzten Monaten vor ihrer Insolvenz noch Rechnungen an ihre ehemaligen Kunden verschickt, mit denen sie diese zu solchen Zahlungen aufgefordert hat. In den von uns vertreten Fällen haben die meisten der Angeschriebenen auf diese Rechnungen nicht gezahlt, da von der Via Vita Finanzkommunikations GmbH bzw. deren Geschäftsführer Jerard Vita zum einen nie auf solche Maklergebühren hingewiesen wurde und zum anderen in den uns bekannten Fällen nach unserer Rechtsauffassung mit Ansprüchen aus Falschberatung aufgerechnet werden kann. In einigen Fällen dürften die nun geltend gemachten Ansprüche sogar schon verjährt sein. Dies bedarf selbstverständlich jeweils einer Einzelfallprüfung und kann nicht pauschal beurteilt werden.]]></content:encoded>
			<category>Via Vita Unternehmensgruppe</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 20 Jun 2011 14:54:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/insolvenzverfahren-ueber-das-vermoegen-der-via-vita-finanzkommunikations-gmbh.html</link>
			<description>Wie auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfahren ist, ist vom Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH am 29.03.2011 um 10 Uhr zum Aktenzeichen 36v IN 948/11 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wie auf der Seite <link http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/>www.insolvenzbekanntmachungen.de</link> zu erfahren ist, ist vom Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH am 29.03.2011 um 10 Uhr zum Aktenzeichen 36v IN 948/11 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus der White &amp; Case Insolvenz GbR bestellt worden. Verfügungen der Via Vita Finanzkommunikations GmbH sind nun nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Für Anleger, die aufgrund der Vermittlung der Via Vita Finanzkommunikations GmbH Eigentumswohnungen gekauft haben und im Vorfeld des Wohnungskaufs falsch beraten wurden, dürfte nun klar sein, dass es wegen der schlechten wirtschaftlichen Verfassung der Via Vita Finanzkommunikations GmbH kaum noch Sinn macht, sich wegen eventueller Ansprüche an diese Gesellschaft zu wenden. In Betracht kommen in solchen Fällen noch Ansprüche gegen den Verkäufer der Wohnung, den im Einzelfall tätig gewordenen Anlageberater und gegebenenfalls die finanzierende Bank.]]></content:encoded>
			<category>Via Vita Unternehmensgruppe</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 14:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Landgericht Hannover bewilligt Prozesskostenhilfe gegen die 6. CWI Wohnen GmbH &amp; Co. KG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/landgericht-hannover-bewilligt-prozesskostenhilfe-gegen-die-6-cwi-wohnen-gmbh-co-kg.html</link>
			<description>Das Landgericht Hannover hat in einem durch uns geführten Verfahren gegen die 6. CWI Wohnen GmbH &amp; Co. KG, die CHI Wohnen GmbH, die CWI Consult GmbH und gegen Herrn Christian Dröge  unserer Mandantin Prozesskostenhilfe bewilligt. 
Unsere Mandantin hatte von der 6. CWI Wohnen GmbH &amp;...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Landgericht Hannover hat in einem durch uns geführten Verfahren gegen die 6. CWI Wohnen GmbH &amp; Co. KG, die CHI Wohnen GmbH, die CWI Consult GmbH und gegen Herrn Christian Dröge &nbsp;unserer Mandantin Prozesskostenhilfe bewilligt. 
Unsere Mandantin hatte von der 6. CWI Wohnen GmbH &amp; Co. KG eine Eigentumswohnung&nbsp;in Leipzig in der Saxoniastraße erworben. Die Beratung, die zum Kauf der Immobilie führte, erfolgte durch die Unabhängige Verbraucherberatung&nbsp; Deutschland (UVBD). Konkret wurde unsere Mandantin von Herrn Christian Dröge beraten. Auch gegenüber Herrn Christan Dröge persönlich wurde unserer Mandantin Prozesskostenhilfe bewilligt. 
In dem Verfahren haben wir vorgetragen, dass unsere Mandantin falsch und unvollständig über den empfohlene Kauf der Wohnung aufgeklärt worden ist. Unserer Mandantin wurde die Höhe der Provisionen verschwiegen und ihr wurde erklärt, dass es sich bei der Wohnung um eine denkmalgeschützt Wohnung handeln würde, was tatsächlich nicht der Fall ist. Auch wurde unserer Mandantin gesagt, dass die Verwaltung der Wohnung in dem Gesamtpaket mit enthalten sei und es durch die Einnahmen aus der Wohnung sogar zu einem monatlichen Überschuss von etwa €&nbsp;50,00 kommen würde. In der Tat kam es in der Folgezeit zu einer Mietsonderverwaltung durch die ks Hausverwaltung aus Berlin, deren Inhaberin Frau Katja Seipel ist. Jedoch konnte unsere Mandantin keineswegs einen Gewinn von €&nbsp;50,00 erwirtschaften. 
Neben der Beratung durch die UVBD wurde unsere Mandantin hinsichtlich der Finanzierungsbeantragung von der Prime Estate GmbH betreut. Das Verfahren vor dem Landgericht Hannover richtet sich jedoch nicht gegen die Prime Estate GmbH.&nbsp; 
Die Klage vor dem Landgericht Hannover ist auf eine vollständige Rückabwicklung&nbsp;gerichtet. Das Gericht hat nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe Termin bestimmt und eine Beweisaufnahme angeordnet. ]]></content:encoded>
			<category>CWI- Gruppe</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 Mar 2011 18:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Postbank Finanzberatung AG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/postbank-finanzberatung-ag.html</link>
			<description>Aus unseren Mandaten ist uns bekannt, dass die Postbank Finanzberatung AG in vielen Fällen Beteiligungen an den Life Trust Fonds der BAC Berlin Atlantic Capital vertrieben hat. Unseren Mandanten wurde teilweise geraten, Sparguthaben für den Fondsbeitritt zu nutzen. Zudem liegen uns...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aus unseren Mandaten ist uns bekannt, dass die Postbank Finanzberatung AG in vielen Fällen Beteiligungen an den Life Trust Fonds der BAC Berlin Atlantic Capital vertrieben hat. Unseren Mandanten wurde teilweise geraten, Sparguthaben für den Fondsbeitritt zu nutzen. Zudem liegen uns Schulungsunterlagen vor, aus denen sich nach unserer Ansicht eine Überbetonung der Vorteile der Beteiligungen ergibt. Unseren Mandanten wurde die Beteiligung an dem Life Trust Fonds als sichere Form der Geldanlage empfohlen. Dies entspricht nicht den Tatsachen, denn es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung, die insbesondere das Risiko eines Totalverlusts in sich trägt. Mit Spareinlagen ist eine solche Geldanlage nicht vergleichbar, schon gar nicht im Punkt Sicherheit. Allein hierin liegt nach unserer Auffassung eine Falschberatung.
Zudem liegen uns Informationen zu teils erheblichen Provisionszahlungen in diesem Zusammenhang vor. So dürfte es in vielen Fällen so gewesen sein, dass die Postbank Finanzberatung AG neben dem ausgewiesenen Agio auch noch zusätzliche Innenprovisionen erhalten hat. Nach unserer Ansicht haftet die Postbank Finanzberatung AG in diesen Fällen, wenn sie eine Aufklärung über die Provisionszahlungen unterlassen hat.
Wir haben die Postbank namens unserer Mandanten zur Rückabwicklung&nbsp;der Verträge aufgefordert. In diesem Zusammenhang verteidigt sich die Postbank Finanzberatung AG mit der Behauptung, für sie würden die Regeln zur Offenlegung von Provisionszahlungen nicht gelten. Die Postbank Finanzberatung AG meint, die Rechtsprechung sehe solche Verpflichtungen nur für Banken vor, sie sei aber gar keine Bank. Dies ist dem Grunde nach zwar richtig, letztlich handelt es sich bei der Postbank Finanzberatung AG um ein Vertriebs- und Beratungsvehikel der Postbank AG, das selbst nicht Bank ist. Allerdings sind wir der Ansicht, dass wer das Wort „Bank“ im Namen führt, sich auch im Sinne des Vertrauensschutzes an die für Banken geltenden Regeln halten muss. Zudem offenbart die Einstellung der Postbank Finanzberatung AG deutlich, dass man dort offenkundig der Meinung ist, auch noch so hohe Provisionen könnten getrost verschwiegen werden. Ob dies als kundenfreundlich einzuordnen ist, darf zumindest bezweifelt werden.
Innenprovisionen und sonstige Rückvergütungen gehören zu den sogenannten weichen Kosten einer Beteiligung. Sie mindern am Anfang das für eine Investition zur Verfügung stehende Vermögen des Fonds und müssen durch den Fonds erst wieder für den Anleger „verdient“ werden.
Nähere Informationen über die Life Trust Fonds der Berlin Atlantic Capital Group finden Sie hier: <link http://www.aktionsseite-fuer-bac-anleger.de>www.aktionsseite-fuer-bac-anleger.de</link> ]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Postbank Finanzberatung AG </category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 17:44:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BAG Bankaktiengesellschaft lenkt vor Gericht ein</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/bag-bankaktiengesellschaft-lenkt-vor-gericht-ein.html</link>
			<description>Vor kurzem meldeten sich Mandanten bei uns, denen von der BAG Bankaktiengesellschaft (BAG) eine Klage zugestellt wurde, mit der sie von der BAG auf Zahlung eines erheblichen Geldbetrags verklagt wurden. Hintergrund dieser Klage war eine im Jahr 1997 abgeschlossene Immobilienfondsbeteiligung an der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vor kurzem meldeten sich Mandanten bei uns, denen von der BAG Bankaktiengesellschaft (BAG) eine Klage zugestellt wurde, mit der sie von der BAG auf Zahlung eines erheblichen Geldbetrags verklagt wurden. Hintergrund dieser Klage war eine im Jahr 1997 abgeschlossene Immobilienfondsbeteiligung an der Zweite Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH &amp; Co. Die ursprüngliche Finanzierung lief über die Raiffeisenbank Feldkirchen bei München eG, die heutige VR Bank München Land eG. Die BAG hatte das Darlehen&nbsp;von der VR Bank München Land eG übernommen und nun versucht, die Forderungen geltend zu machen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Wir konnten die BAG vor Gericht sehr schnell zum Nachgeben bewegen, so dass der Fall bereits zur Zufriedenheit unserer Mandanten abgeschlossen ist.
Hintergrund:
Durch die Rechtsvorgängerin der BAG, die Raiffeisenbank Feldkirchen bei München wurden Anteilsfinanzierungen zu verschiedenen Rentadomo-Fondsgesellschaften, wie z.B. „Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs GmbH &amp; Co.“, „Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH &amp; Co.“, „Zweite Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH &amp; Co.“, „Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltungs GmbH &amp; Co.“ und „Siebente Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH &amp; Co.“ an zahlreiche Anleger ausgereicht. Die Raiffeisenbank Feldkirchen, finanzierte bis zum Jahr 2002 bundesweit Fondsbeteiligungen an verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds der Firma ERGE bzw. Rentadomo mit einem Kreditvolumen im hohen zweistelligen Millionenbereich. Initiator dieser Fonds war die Firma RENTADOMO mit Sitz in Berlin, die zunächst unter der Firma ERGE Beteiligungs GmbH &amp; Co. KG firmierte. Die Initiatoren planten bereits seit dem Jahr 1996 die Platzierung diverser geschlossener Immobilienfonds. Die Raiffeisenbank Feldkirchen arbeitete schon zuvor seit einigen Jahren mit dem Münchner Bauträger Roland Göbel zusammen, der auch den Kontakt zu der Raiffeisenbank Feldkirchen herstellte. Da der Bauträger Göbel in Schwierigkeiten geraten war, wurden durch die Initiatoren der Rentadomo die genannten Fonds aufgelegt, wohl um die Kredite der Raiffeisenbank Feldkirchen zu retten.
In einigen dieser Fonds sind Wohnungen des Objekts Feldmochinger Straße 208 bis 212 in München enthalten. Für dieses Bauvorhaben wurde zunächst keine Baugenehmigung erteilt, weil für das Gebiet, in dem die betreffenden Grundstücke liegen, kein Bebauungsplan vorhanden war. Das Projekt konnte daher nicht wie geplant umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die - noch nicht gebauten – Wohnungen sich am Markt nicht vertreiben ließen und wegen der dadurch eingetretenen Zahlungsschwierigkeiten der Firma ERGE gegenüber der Raiffeisenbank Feldkirchen, entschloss sich die Firma ERGE nach Absprache mit der Raiffeisenbank Feldkirchen zunächst zur Initiierung der Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH &amp; Co.
Nach einer Einigung mit der Stadt München wurde eine Baugenehmigung gemäß § 34 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Nachbargrundstücke teilweise frei bleiben mussten. Demzufolge konnten die prospektierten Fondsobjekte Feldmochinger Str. 212 und 208 nicht so wie geplant gebaut werden. Dies hinderte die Bank und die Fondsbetreiber allerdings nicht, bereits seit 1997 Fondsanteile an Anleger zu verkaufen, obwohl das Objekt Feldmochinger Straße noch gar nicht existierte. Die Anleger über diesen wichtigen Umstand aufzuklären, hielt man offenbar nicht für nötig. Damit wurden die Anleger arglistig getäuscht, worüber die Rechtsvorgängerin der BAG einen Wissensvorsprung gegenüber den Anlegern hatte, den sich auch die BAG zurechnen lassen muss.
Den Fondsanlegern hätte offenbart werden müssen, dass es sich bei dem Objekt Feldmochinger Straße 212 und 208 um ein notleidendes Objekt handelte. Da dies nicht geschehen ist, haben die entsprechenden Fondsanleger einen Anspruch gegen die beteiligten Banken, so auch gegen die BAG wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens. In Fällen, in denen die BAG Anleger auf Zahlung verklagt, können die Anleger diesen Anspruch wie oben beschrieben der BAG unter bestimmten Voraussetzungen entgegenhalten, womit der BAG kein Zahlungsanspruch mehr zusteht.
Wenn auch Sie Schwierigkeiten mit der BAG im Zusammenhang mit einem ERGE- bzw. Rentadomo-Fonds haben sollten, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>BAG Bankaktiengesellschaft lenkt vor Gericht ein</category>
			<category>Immobilienfonds</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 09:17:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>CWI- Gruppe</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/cwi-gruppe.html</link>
			<description>Die CWI-Gruppe ist ein in Bayreuth ansässiges Immobilienunternehmen zu dem unter anderem die 2. CWI Wohnen AG &amp; Co. KG und die 6. CWI Wohnen GmbH &amp; Co KG gehören.
Die Tätigkeit der CWI-Gruppe  umfasst nach eigenen Angaben den Erwerb und den bundesweiten Weiterverkauf von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die CWI-Gruppe ist ein in Bayreuth ansässiges Immobilienunternehmen zu dem unter anderem die 2. CWI Wohnen AG &amp; Co. KG und die 6. CWI Wohnen GmbH &amp; Co KG gehören.
Die Tätigkeit der CWI-Gruppe &nbsp;umfasst nach eigenen Angaben den Erwerb und den bundesweiten Weiterverkauf von Wohnimmobilien. Weiter gibt die CWI-Gruppe auf ihrer Homepage an, dass in ihrem Blickfeld insbesondere Immobilien liegen, „<i>die ein überdurchschnittliches Wertsteigerungspotential erwarten lassen</i>“. Ausweislich der Ausführungen im Wertpapierprospekt der CWI Real Estate AGsollte es den Käufern der Wohnungen der CWI mittels der Mieteinnahmen gelingen können, eine mögliche Rentenlücke zu schließen. Zielgruppe der CWI waren dabei Bürger mit durchschnittlichen Einkommen, die für den Erwerb Darlehen&nbsp;aufnehmen müssen. Im Wertpapierprospekt heißt es:
<i>„Die Zielgruppe der CWI Real Estate sind insbesondere Bürger mit einem durchschnittlichen Einkommen. Denn durch maßgeschneiderte Produkte können Immobilien durch eine zusätzliche Sparrate bereits ab 80 € im Monat finanziert werden, da ein Annuitätendarlehen bereits durch laufende Mieteinnahmen gedeckt ist.“</i>
Die CWI Gruppe beschränkte sich dabei nicht auf den Verkauf der Immobilie als solche:
<i>„Im Geschäftsjahr 2006 hat die CWI Real Estate ein einzigartiges Produkt zur privaten Altersvorsorge entwickelt, das im nun laufenden Geschäftsjahr gemeinsam mit den Vertriebspartnern verstärkt am Markt angeboten wird. Im Kern handelt es sich um den Kauf einer Alterszusatzrente, wertgesichert durch eine Immobilie, die zentraler Bestandteil eines Rund-um-Sorglos-Paktes ist. …“</i>
In den Fällen, die uns zur Bearbeitung vorliegen, bestehen Zweifel daran, ob die Wohnungen tatsächlich eine sinnvolle Investition darstellen. Diese Zweifel resultieren unter anderem daraus, dass es uns gelungen ist die Höhe der Provisionen, die der CWI von einem Vertriebsunternehmen - der SAFIN GmbH - , in Rechnung gestellt bekommen hat, nachzuweisen. In Anbetracht der Höhe der Provisionen, über die unsere Mandanten nicht aufgeklärt worden sind, bestehen starke Bedenken, ob die betroffenen Wohnungen überhaupt als Kapitalanlage geeignet waren. Eine wirtschaftlich sinnvolle Investition war so jedenfalls nicht ohne Weiteres möglich. Über die SAFIN GmbH haben wir bereits berichtet: <link kanzlei/faelle/fallueberblick/fall/safin-gmbh.html>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/kanzlei/faelle/fallueberblick/fall/safin-gmbh.html</link> 
Wir sind der Meinung, dass unserem Mandanten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, der in der Rückabwicklung<i> </i>der geschlossenen Verträge besteht. Selbstverständlich ist ein solcher Anspruch immer im Einzelfall zu prüfen. Wir raten daher, den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>CWI- Gruppe</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Telis Finanz Aktiengesellschaft</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/telis-finanz-aktiengesellschaft.html</link>
			<description>Im Zusammenhang mit den in den Life Trust Fonds der Berlin Atlantic Capital Gruppe derzeit bestehenden Schwierigkeiten haben wir zahlreiche Anfragen von Anlegern erhalten und konnten dabei feststellen, dass in vielen Fällen die Telis Finanz Aktiengesellschaft (Telis Finanz) bei Abschluss der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Zusammenhang mit den in den Life Trust Fonds der Berlin Atlantic Capital Gruppe derzeit bestehenden Schwierigkeiten haben wir zahlreiche Anfragen von Anlegern erhalten und konnten dabei feststellen, dass in vielen Fällen die Telis Finanz Aktiengesellschaft (Telis Finanz) bei Abschluss der Beteiligungen an den Fonds tätig geworden ist. 
Bei der Telis Finanz handelt es sich um ein in Regensburg ansässiges Unternehmen, das auf seiner Homepage gegenwärtig damit wirbt, eine Unternehmensberatung für den privaten Haushalt anzubieten. Auch in den uns bekannt gewordenen Fällen war es so, dass die Tätigkeit der Telis Finanz meist nicht nur auf die Vermittlung eines einzelnen Produktes beschränkt war, sondern eine umfangreichere Beratung stattfand. Dies beinhaltete auch eine Beratung zu Kapitalanlagen. In einigen Fälle verhielt es sich dabei so, dass unseren Mandanten eine Beteiligung an den Life Trust Fonds der Berlin Atlantic Capital Gruppe angeboten wurde. Insbesondere sind uns mehrere Fälle bekannt geworden, in denen letztlich eine Beteiligung an der Life Trust Sechs GmbH &amp; Co KG gezeichnet wurde. Wie wir bereits auf unserer Homepage und der Aktionsseite für BAC Anleger - <link http://www.aktionsseite-fuer-bac-anleger.de/>www.aktionsseite-fuer-bac-anleger.de</link> - berichtet haben, befindet sich dieser Fonds gegenwärtig in Schwierigkeiten. Klarzustellen ist hierbei, dass diese konkreten Schwierigkeiten von der Telis Finanz und ihren Mitarbeiten sicher nicht vorherzusehen waren. Ein Hinweis auf die grundsätzlich bestehenden Risiken hätte jedoch erfolgen müssen.
Bei den Life Trust Fonds handelt es sich nämlich um geschlossene Fonds, die stets ein Totalverlustrisiko in sich tragen. Wir vertreten daher die Ansicht, dass man derartige Beteiligungen nicht als sichere Anlageformen bezeichnen kann und geschlossene Fonds daher auch nur in Ausnahmefällen als Altersvorsorge geeignet sind. In den uns zur Bearbeitung vorliegenden Fällen, sind einige Mandanten nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden. In einem Fall wurde zu der Kündigung&nbsp;einer Lebensversicherung geraten, um den Rückkaufswert in geschlossene Fonds, wie die Life Trust Sechs GmbH &amp; Co KG, anzulegen. Diese Neuanlage sollte für unsere Mandanten zu einer höheren Rendite führen. Zwar bot die Beteiligung an der Life Trust Sechs GmbH &amp; Co KG durchaus die Möglichkeit einer höheren Rendite, jedoch brachte sie eben auch das Risiko eines Totalverlustes mit sich. In Kenntnis dieses Umstandes hätten unsere Mandanten von der Beteiligung abgesehen. 
Bei Prüfung der uns bekannt gewordenen Fälle haben wir auch feststellen können, dass es durch die Tätigkeit der Telis Finanz auch zum Erwerb von weiteren geschlossenen Fonds, insbesondere Schiffsfonds, wie z.B. der Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH &amp; Co. KG der MPC Münchmeyer Capital Vermittlung GmbH, gekommen ist. Auch hier besteht grundsätzlich ein Totalverlustrisiko. 
Wir raten Anlegern, die sich möglicherweise nicht richtig oder nur unvollständig beraten fühlen, ihre möglichen Ansprüche überprüfen zu lassen. Da die Beratung immer im Einzelfall erfolgt ist, hat eine Prüfung auch immer für den einzelnen Fall zu erfolgen. ]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Telis Finanz Aktiengesellschaft</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 18:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Solveris GmbH Vermittlung von steuerbegünstigten Kapitalanlagen</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/solveris-gmbh-vermittlung-von-steuerbeguenstigten-kapitalanlagen.html</link>
			<description>Die Rechtsanwaltskanzlei HEE Rechtsanwälte vertritt Mandanten, die durch Vermittlung der Solveris GmbH eine Eigentumswohnung&nbsp;erworben haben. Die Wohnungen befinden sich in Leipzig und Chemnitz. Von den für die Solveris GmbH tätigen Anlageberatern wurden erhebliche Steuervorteile aufgrund von § 7 i...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Rechtsanwaltskanzlei HEE Rechtsanwälte vertritt Mandanten, die durch Vermittlung der Solveris GmbH eine Eigentumswohnung&nbsp;erworben haben. Die Wohnungen befinden sich in Leipzig und Chemnitz. Von den für die Solveris GmbH tätigen Anlageberatern wurden erhebliche Steuervorteile aufgrund von § 7 i EStG&nbsp;versprochen. 
In den von uns vertretenen Fällen wurden Ankaufsberechnungen übergeben, aus denen unsere Mandanten ihre individuelle Belastung bei Erwerb der Eigentumswohnung&nbsp;ersehen können sollten. In diesen Berechnungen fehlt aber ein Hinweis darauf, dass die Steuervorteile nach § 7 i EStG&nbsp;nur für 12 Jahre erzielt werden können. Dies macht sich für unsere Mandanten ganz erheblich bemerkbar, weil nach Auslaufen der steuerlichen Absetzbarkeit nach § 7 i EStG&nbsp;die monatliche Belastung durch den Erwerb der Wohnung erheblich ansteigt. Vor dem Hintergrund, dass die Wohnungen über die DKB Deutsche Kreditbank AG fremdfinanziert sind, macht sich dies besonders deutlich bemerkbar. Die Darlehenslaufzeit beträgt mehr als 30 Jahre und die finanzielle Belastung aufgrund der auf das Darlehen&nbsp;bei der DKB zu leistenden Zahlungen bleibt gleich.
Im Moment verhandeln wir für unsere Mandanten mit der Verkäuferin der Wohnungen bzw. haben diese in einem Fall auf Rückabwicklung&nbsp;verklagt. Die Verkäuferin muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Aussagen der Mitarbeiter der Solveris GmbH zurechnen lassen.
Inzwischen hat sich bei unseren Mandanten eine Firma namens Serviskus UG gemeldet, die mitteilt, von der Solveris den Auftrag erhalten zu haben, unsere Mandanten „in den nächsten Jahren noch ein Stück weit zu betreuen“. Es steht zu vermuten, dass sich der Name Serviskus aus Solveris und Viskus zusammensetzt. Die Viskus GmbH ist ebenfalls eine Gesellschaft, die sich mit der Vermittlung von steuerbegünstigten Kapitalanlagen beschäftigt bzw. beschäftigt hat, über die wir auch schon berichtet haben. Die Solveris und die Viskus GmbH haben inzwischen beide ihre Geschäftsanschrift von Stuttgart nach Berlin in die Pariser Straße 21 verlegt und ihren Geschäftsführer gewechselt.]]></content:encoded>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Solveris GmbH</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 10:44:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/bac-berlin-atlantic-capital-ag-aktionsseite-fuer-anleger-in-den-life-trust-fonds-gestartet.html</link>
			<description>BAC Berlin Atlantic Capital AG: Aktionsseite für Anleger in den Life Trust-Fonds gestartet
Wir haben uns aufgrund zahlreicher Anfragen in den vergangenen Tagen dazu entschlossen, über die Schwierigkeiten der Anleger in den Life Trust- Fonds der BAC Berlin Atlantic Capital AG auf einer separaten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>BAC Berlin Atlantic Capital AG: Aktionsseite für Anleger in den Life Trust-Fonds gestartet<br /></b>
Wir haben uns aufgrund zahlreicher Anfragen in den vergangenen Tagen dazu entschlossen, über die Schwierigkeiten der Anleger in den Life Trust- Fonds der BAC Berlin Atlantic Capital AG auf einer separaten Internetseite zu berichten. Unter <link http://www.aktionsseite-fuer-bac-anleger.de/>www.aktionsseite-fuer-bac-anleger.de</link> werden wir kontinuierlich über die Probleme rund um die Fonds berichten und versuchen, für Anleger eine Informationsplattform einzurichten. Wegen der aktuellen Berichterstattung zu den Infratrust Fonds, einer weiteren Fondsgruppe der BAC, werden wir die Seite zu gegebener Zeit um diesen Bereich erweitern.
Selbstverständlich werden wir über wesentliche Gesichtspunkte in den Life Trust-Fonds auch weiterhin auf dieser Homepage berichten. Interessierte Anleger können sich zudem auf der Aktionsseite einen vertieften Überblick verschaffen und sich über aktuelle Entwicklungen informieren.]]></content:encoded>
			<category>BAC Berlin Atlantic Capital AG - Life Trust Fonds</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			<category>Allgemeine News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 10:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BAC Berlin Atlantic Capital AG - Life Trust Fonds</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/bac-berlin-atlantic-capital-ag-life-trust-fonds-1.html</link>
			<description>Wir vertreten Anleger, die sich an Fonds der BAC Berlin Atlantic Capital AG beteiligt haben. Die BAC AG war die Initiatorin zahlreicher Life Trust Fonds. Zu diesen Fonds gehören die folgenden Gesellschaften:
Life Trust Two GmbH &amp; Co. KG 
Life Trust Sechs GmbH &amp; Co. KG 
Life Trust Sieben...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Anleger, die sich an Fonds der BAC Berlin Atlantic Capital AG beteiligt haben. Die BAC AG war die Initiatorin zahlreicher Life Trust Fonds. Zu diesen Fonds gehören die folgenden Gesellschaften:
<span lang="EN-US">Life Trust Two GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Sechs GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Sieben GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Premium Acht GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Premium Zehn GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Elf GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Premium Zwölf GmbH &amp; Co. KG </span>
<span lang="EN-US">Life Trust Vierzehn GmbH &amp; Co. </span>KG 
Viele Anleger machen sich Sorgen um die Sicherheit ihrer investierten Mittel. Die Geschäftsführung der Fonds hatte in den vergangenen Wochen mitgeteilt, dass es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Zielgesellschaft einiger Fonds, der LTAP LLLP, gekommen ist. Dies war auch Hintergrund einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung in Berlin am 19.01.2011.
Wir prüfen für unsere Mandanten, inwiefern eine Haftung der Beteiligten in Frage kommt. Schadensersatzansprüche kommen insbesondere dann in Betracht, wenn im Rahmen des Erwerbs des Fondsanteils fehlerhaft beraten worden ist. Geprüft wird auch, in welchen Fällen eine Prospekthaftung denkbar und vor allem durchsetzbar ist.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>BAC Berlin Atlantic Capital AG - Life Trust Fonds</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 12:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Via Vita GmbH unterliegt vor dem Landgericht Berlin</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/via-vita-gmbh-unterliegt-vor-dem-landgericht-berlin.html</link>
			<description>Via Vita GmbH unterliegt vor dem Landgericht Berlin. Die Via Vita GmbH hat versucht, uns bezüglich des oben stehenden Artikels „Via Vita Unternehmensgruppe“ vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Via Vita wollte erreichen, dass wir nicht mehr behaupten dürfen, Herr Vita...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Via Vita GmbH unterliegt vor dem Landgericht Berlin. Die Via Vita GmbH hat versucht, uns bezüglich des oben stehenden Artikels „Via Vita Unternehmensgruppe“ vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Via Vita wollte erreichen, dass wir nicht mehr behaupten dürfen, Herr Vita hätte unseren Mandanten erklärt, dass sie nach 10 Jahren die von ihm vermittelte Wohnung mit einem Gewinn von 60.000,00 € verkaufen könnten. Nachdem von uns gegen die zunächst ergangene einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt wurde, hat das Landgericht Berlin nun nach mündlicher Verhandlung unsere Berichterstattung als wahr und rechtmäßig erkannt.]]></content:encoded>
			<category>Via Vita Unternehmensgruppe</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 09:33:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klagen eingereicht - erstes Versäumnisurteil gegen Simi Service GmbH &amp; Co. KG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/klagen-eingereicht-erstes-versaeumnisurteil-gegen-simi-service-gmbh-co-kg.html</link>
			<description>Inzwischen haben wir für mehrere Mandanten Klagen gegen die DKB Deutsche Kreditbank AG, Herrn Raimar Max Michaelis, der die Wohnungen vermittelt hat und die Verkäuferin, die jetzige Simi Service GmbH &amp; Co. KG und deren Komplementärin, die Simi Service GmbH &amp; Co. KG eingereicht. Gegen die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Inzwischen haben wir für mehrere Mandanten Klagen gegen die DKB Deutsche Kreditbank AG, Herrn Raimar Max Michaelis, der die Wohnungen vermittelt hat und die Verkäuferin, die jetzige Simi Service GmbH &amp; Co. KG und deren Komplementärin, die Simi Service GmbH &amp; Co. KG eingereicht. Gegen die Simi Service GmbH &amp; Co. KG und die Simi Service GmbH liegt uns in einem Fall inzwischen ein Versäumnisurteil vor. Ob gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch eingelegt wird und wie der Rechtsstreit gegenüber den anderen Beteiligten ausgehen wird, bleibt noch abzuwarten.]]></content:encoded>
			<category>U. Bagge GmbH &amp; Co. KG/DKB Deutsche Kreditbank AG</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 10:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Entscheidung in Sachen Lehman-Zertifikate – Widerruf wegen Fernabsatz</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/neue-entscheidung-in-sachen-lehman-zertifikate-widerruf-wegen-fernabsatz.html</link>
			<description>Wie die Kanzlei MZS-Rechtsanwälte berichtet, hat das Landgericht Krefeld die Commerzbank als Nachfolgerin der Dresdner Bank verurteilt, die für den Erwerb von Lehman-Zertifikaten aufgewendeten Geldmittel an den Anleger zurückzuerstatten. Dem Fall lag eine telefonische Beratung zugrunde, auf der der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wie die Kanzlei MZS-Rechtsanwälte berichtet, hat das Landgericht Krefeld die Commerzbank als Nachfolgerin der Dresdner Bank verurteilt, die für den Erwerb von Lehman-Zertifikaten aufgewendeten Geldmittel an den Anleger zurückzuerstatten. Dem Fall lag eine telefonische Beratung zugrunde, auf der der Kaufauftrag beruhte.
In der mündlichen Verhandlung wurde dann der Widerruf des Kaufauftrags erklärt. Dieser wurde damit begründet, dass ein Widerruf möglich sei, weil sowohl die Beratung telefonisch erfolgte als auch der Erwerb telefonisch beauftragt wurde und eine Widerrufsbelehrung nicht vorlag. Dem ist das Landgericht Krefeld in seiner Entscheidung gefolgt.
Grundsätzlich ist bei Geschäften über Wertpapiere zu beachten, dass ein Widerruf nach den Vorschriften über den Fernabsatz wegen der in § 312 d BGB geregelten Ausnahmen bei Wertpapiergeschäften nur eingeschränkt möglich ist. Das Landgericht Krefeld hielt die Vorschriften über den Widerruf dennoch für anwendbar und ging davon aus, dass es sich im konkreten Fall nicht um ein Geschäft handelte, bei dem die erworbenen Papiere Schwankungen im Kurs an der Börse unterlagen. 
Die Commerzbank AG hat wiederholt vorgetragen, dass die sogenannte Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf einige Fälle des Erwerbs von Lehman-Zertifikaten über die Dresdner Bank nicht anwendbar sei. Dies begründet die Bank damit, dass es sich um Festpreisgeschäfte aus dem eigenen Bestand der Bank gehandelt habe. Genau für diesen Fall hat das Landgericht Krefeld nun jedoch die Anwendbarkeit der Vorschriften über den Fernabsatz und das daraus resultierende Widerrufsrecht angenommen.
Das Urteil ist nichts rechtskräftig, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Anleger sollten jedoch auch und gerade bei telefonischer Beratung zum Abschluss von gleichartigen Geschäften ihre Rechte nochmals prüfen oder durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.]]></content:encoded>
			<category>Zertifikate</category>
			<category>Lehman Bros.</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 26 Nov 2010 14:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>RB Real Estate GmbH/DKB Deutsche Kreditbank AG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/rb-real-estate-gmbhdkb-deutsche-kreditbank-ag.html</link>
			<description>Wir vertreten einen Anleger, der in Berlin Rudow von der RB Real Estate GmbH eine Wohnung erworben hat. Der Erwerb der Wohnung wurde durch die DKB Deutsche Kreditbank AG finanziert. Die Vermittlung der Wohnung und des Darlehensvertrags erfolgte über die inzwischen insolvente SAFiN GmbH, wobei der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten einen Anleger, der in Berlin Rudow von der RB Real Estate GmbH eine Wohnung erworben hat. Der Erwerb der Wohnung wurde durch die DKB Deutsche Kreditbank AG finanziert. Die Vermittlung der Wohnung und des Darlehensvertrags erfolgte über die inzwischen insolvente SAFiN GmbH, wobei der Erstkontakt durch die BWK Berliner Wirtschaftskanzlei GmbH hergestellt wurde.
Unser Mandant fühlt sich in mehreren Punkten falsch beraten, so hatte unser Mandant bereits bei Abschluss des Darlehensvertrags ein Lebensalter erreicht, welches es ihm bei einer Laufzeit des Darlehens von ca. 30 Jahren unter normalen Umständen unmöglich macht, dieses vor Eintritt in das Rentenalter zurückzubezahlen. Des Weiteren wurde unser Mandant nicht über die mit einem Disagio verbundenen Nachteile aufgeklärt. Außerdem liegen uns Informationen vor, nach denen vom Verkäufer an den Vertrieb Innenprovisionen in beträchtlicher Höhe gezahlt wurden, über die unser Mandant allerdings nicht aufgeklärt wurde. Ferner bestehen Zweifel an der Werthaltigkeit der Wohnung.
Zur Zeit bereiten wir für unseren Mandanten ein Klageverfahren vor, in dem wir seine Ansprüche gegenüber der DKB Deutsche Kreditbank AG und der RB Real Estate GmbH geltend machen werden.]]></content:encoded>
			<category>RB Real Estate GmbH/DKB Deutsche Kreditbank AG</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 18:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Capital Advisor Fund II GbR</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/capital-advisor-fund-ii-gbr.html</link>
			<description>Wir führen vor dem Brandenburgischen Oberlandgericht ein Berufungsverfahren gegen die Capital Advisor Fund II GbR. Unsere Mandantin hatte sich 2006 an der Capital Advisor Fund II GbR aufgrund der Beratung und Vermittlung eines Vertriebspartners der Capital Advisor Fund II GbR beteiligt. Unsere...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir führen vor dem Brandenburgischen Oberlandgericht ein Berufungsverfahren gegen die Capital Advisor Fund II GbR. Unsere Mandantin hatte sich 2006 an der Capital Advisor Fund II GbR aufgrund der Beratung und Vermittlung eines Vertriebspartners der Capital Advisor Fund II GbR beteiligt. Unsere Mandantin zahlte zunächst eine Einmaleinlage und verpflichtete sich darüber hinaus zu monatlichen Ratenzahlungen. 
2009 widerrief unsere Mandantin ihre Beitrittserklärung. Hierbei berief sich unsere Mandantin unter anderem darauf, dass sie durch die verwendete Widerrufsbelehrung nicht vollständig und richtig auf die mit dem Widerruf verbundenen Rechtsfolgen hingewiesen worden sei und der Beitritt deshalb noch wirksam widerrufen werden könne. Seitens der Capital Advisor Fund II GbR wurde der Widerruf nicht akzeptiert, so dass unsere Mandantin über ihre vorherigen Rechtsanwälte Klage erhob. Das Verfahren konnte in erster Instanz jedoch nicht gewonnen werden. 
Entgegen der Auffassung des Landgerichts erachten wir die Widerrufsbelehrung für fehlerhaft, so dass der Widerruf im Falle unserer Mandantin noch rechtzeitig erfolgen konnte. An der Widerrufsbelehrung ist insbesondere zu bemängeln, dass sie in der Tat nicht über die Rechtsfolgen eines Widerrufs aufklärt. Dies wird jedoch vom Gesetzgeber verlangt. Das Landgericht hat die Widerrufsbelehrung trotzdem für wirksam erachtet, da es die Ansicht vertreten hat, die Rechtsfolgen eines Widerrufs bei einer Beteiligung an einem Fonds im Form einer GbR seien derart kompliziert, dass hierrüber nicht zutreffend aufgeklärt werden könne und dies deshalb nicht zu verlangen sei. 
Wir erachten diese Rechtsauffassung des Landgerichts für wenig überzeugend und sind daher zuversichtlich, dass wir im Berufungsverfahren eine positive Entscheidung für unsere Mandantin erreichen können. 
In zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen haben Gerichte mittlerweile zugunsten der Anleger geurteilt und eine Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerrufsbelehrungen angenommen. Häufig hatten die Gerichte dabei über Widerrufsbelehrungen zum Multi Advisor Fund I GbR zu urteilen. Nach unseren Erkenntnissen deckten sich diese Belehrungen mit denen des Capital Advisor Fund II GbR. Unter anderem haben das OLG Stuttgart (6 U 51/10), das OLG Köln (27 U 5/09) und das OLG München (27 U 281/10) zu Gunsten der Anleger geurteilt. 
Anlegern, die sich wegen ihrer Beteiligung unsicher sind, raten wir ihren Fall prüfen zu lassen. Geprüft werden sollten dabei immer auch Ansprüche gegen die Berater und Vermittler.]]></content:encoded>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Capital Advisor Fund II GbR</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 15:59:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klage gegen GMAC eingereicht</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/klage-gegen-gmac-eingereicht.html</link>
			<description>Im Falle einer von der Heritus erworbenen Eigentumswohnung&nbsp;haben wir für unsere Mandanten vor dem Landgericht Wiesbaden Klage gegen die GMAC RFC Servicing GmbH, der früheren GMAC RFC Bank GmbH, eingereicht. [...]</description>
			<content:encoded><![CDATA[Klage gegen GMAC eingereicht&nbsp;
Im Falle einer von der Heritus erworbenen Eigentumswohnung&nbsp;haben wir für unsere Mandanten vor dem Landgericht Wiesbaden Klage gegen die GMAC RFC Servicing GmbH, der früheren GMAC RFC Bank GmbH, eingereicht. Unsere Mandanten hatten von der früheren Immo-Concept, der heutigen Heritus, eine Eigentumswohnung&nbsp;gekauft. Der Kaufvertrag kam aufgrund einer Beratung des Instituts für Wirtschaft aus Frankfurt zustande. 
Unseren Mandanten war zugesagt worden, dass sie aufgrund der zu erwartenden Mieteinnahmen und der Steuervorteile einen monatlichen Gewinn durch den Kauf der Wohnung erwirtschaften würden. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen. Nachdem die Mieteinnahmen anfangs noch in der versprochenen Höhe vom Mietpool&nbsp;bezahlt wurden, sanken die Ausschüttungen des Mietpools zusehends. Darüber hinaus ergab eine Prüfung des Finanzamtes, dass unsere Mandanten auch über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 7i EStG getäuscht worden sind. Die Mandanten hatten die Wohnung erworben nachdem mit der Sanierung bereits begonnen worden war. Sie können deshalb nur einen Teil der Sanierungskosten erhöht steuerlich absetzen. 
Wie unsere Recherchen ergaben, hat die GMAC nicht nur den Erwerb der Wohnung unserer Mandanten finanziert, sondern nahezu alle Wohnungskäufe in dem betroffenen Objekt. Daher wusste die Bank im Gegensatz zu unseren Mandanten, dass mit der Sanierung bereits begonnen worden war. Sie hatte somit einen konkreten Wissensvorsprung in Bezug auf die Erreichbarkeit der steuerlichen Ziele unserer Mandanten. Unserer Ansicht nach führt dies zu einer Haftung der Bank. 


]]></content:encoded>
			<category>Heritus</category>
			<category>GMAC RFC Bank GmbH</category>
			<category>DKB</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 17:59:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Accessio (Wertpapierhandelshaus) AG meldet Insolvenz an</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/accessio-wertpapierhandelshaus-ag-meldet-insolvenz-an.html</link>
			<description>Mit Antrag vom 30.07.2010 hat die Accessio AG, vormals Accessio Wertpapierhandelshaus AG, Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen bestimmt.
Kurz vor dem Insolvenzantrag hatte die Accessio AG ihre Genehmigung nach dem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit Antrag vom 30.07.2010 hat die Accessio AG, vormals Accessio Wertpapierhandelshaus AG, Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen bestimmt.
Kurz vor dem Insolvenzantrag hatte die Accessio AG ihre Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen zurückgegeben und daraufhin auch die Firmierung geändert, indem der nun nicht mehr zutreffende Zusatz Wertpapierhandelshaus entfernt wurde.
Nach jüngeren Medienberichten sind etwa 400 Klagen gegen die Accessio AG beim Landgericht Itzehoe anhängig. Die dort vertretenen Anleger sehen sich nun, wie alle anderen Gläubiger des Unternehmens, damit konfrontiert, dass sie, sollte das Verfahren eröffnet werden, ihre Ansprüche bestenfalls zur Insolvenztabelle anmelden und auf eine hohe Quote hoffen können. 
Schadensersatzansprüche können gegeben sein, wenn Anleger im Zuge einer Wertpapierberatung nicht richtig oder vollständig beraten und aufgeklärt worden sind. Wer bereits in einem solchen Fall gegen die Accessio AG geklagt hat muss nun mit einer Aussetzung des Verfahrens rechnen, die mit Eröffnung der Insolvenz von Rechts wegen eintritt.
Ob eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt auch im nun anstehenden Insolvenzverfahren sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden.]]></content:encoded>
			<category>Accessio Wertpapierhandelshaus AG</category>
			<category>Sonstige Kapitalanlageprodukte</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 15:18:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KK Royal Basement GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/kk-royal-basement-gmbh.html</link>
			<description>Wir vertreten Mandanten, die von der Firma KK Royal Basement GmbH zum Erwerb einer Eigentumswohnung&nbsp;in Chemnitz beraten wurden. Bei der erworbenen Wohnung sollte es sich um ein sogenanntes Sanierungsmodell handeln, bei dem an der Wohnung nach Erwerb Sanierungsarbeiten auszuführen sind. Die dafür...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Mandanten, die von der Firma KK Royal Basement GmbH zum Erwerb einer Eigentumswohnung&nbsp;in Chemnitz beraten wurden. Bei der erworbenen Wohnung sollte es sich um ein sogenanntes Sanierungsmodell handeln, bei dem an der Wohnung nach Erwerb Sanierungsarbeiten auszuführen sind. Die dafür aufgewendeten Kosten sollten dann nach § 7i EStG steuerlich geltend gemacht werden können. Nach anwaltlicher Prüfung stellte sich allerdings heraus, dass die Sanierungsarbeiten zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits deutlich weiter fortgeschritten waren, als von dem Verkäufer angegeben. Dies führt nun zu einer geringeren steuerlichen Abschreibung als unseren Mandanten zugesagt wurde. Das hat das zuständige Finanzamt bereits festgestellt.
Bei Rückzahlung der von der KK Royal Basement GmbH vermittelten Finanzierung bei der BHW Bausparkasse AG wären unsere Mandanten bereits im hohen Rentenalter; vom Zeitpunkt des Renteneintritts an können wohl kaum noch nennenswerte Steuervorteile aus der Absetzung der Finanzierung erzielt werden, weil das Einkommen entsprechend absinkt. Dies wiegt umso schwerer, als dass die Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung der Sanierung nach § 7i EStG nach 12 Jahren ohnehin wegfallen.
In der Berechnung, die unseren Mandanten überreicht wurde, dürfte auch die Instandhaltungsrücklage deutlich zu niedrig angesetzt sein, so dass es in den nächsten Jahren auch deshalb zu erheblichen Nachzahlungen kommen könnte.
Aus dieser Sachlage ergeben sich unserer Auffassung nach Ansprüche, mit deren Durchsetzung uns unsere Mandanten beauftragt haben.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>KK Royal Basement GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 15:27:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Heli GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/wohnungskauf-von-der-heli-gmbh.html</link>
			<description>Die Heli GmbH ist eine in Leipzig ansässige Firma, die aufgrund Verschmelzungsvertrags aus der Heli GmbH &amp; Co. KG hervorgegangen ist. Der Schwerpunkt der Heli GmbH liegt nach eigener Darstellung bei dem An- und Verkauf von renditestarken und steuerbegünstigten Wohnimmobilien zur Kapitalanlage....</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Heli GmbH ist eine in Leipzig ansässige Firma, die aufgrund Verschmelzungsvertrags aus der Heli GmbH &amp; Co. KG hervorgegangen ist. Der Schwerpunkt der Heli GmbH liegt nach eigener Darstellung bei dem An- und Verkauf von renditestarken und steuerbegünstigten Wohnimmobilien zur Kapitalanlage. Der Vertrieb der Wohnungen erfolgt hauptsächlich durch die Wirtschaftskanzlei Hennig &amp; Kollegen GmbH und die I-Select GmbH.
Einer unserer Mandanten hat von der Heli GmbH &amp; Co. KG (heute Heli GmbH) eine Eigentumswohnung&nbsp;in Leipzig erworben. Das erste Gespräch fand mit einer Anlageberaterin von der Wirtschaftskanzlei Hennig &amp; Kollegen statt, die unseren Mandanten dann weiter zur Firma Via Vita vermittelte. Von dem Anlageberater der Firma Via Vita wurde unserem Mandanten dann vorgerechnet, dass er für einen geringen monatlichen Betrag die Eigentumswohnung&nbsp;in Leipzig erwerben könne. Hierbei wurde auch mit einer Mietgarantie&nbsp;geworben. Was unserem Mandanten nicht erklärt wurde, ist, dass die Wohnung tatsächlich zu einem Mietpreis vermietet war, der unter der versprochenen Mietgarantie&nbsp;liegt. Über die damit einhergehenden Einbußen nach Ablauf der Mietgarantie&nbsp;oder im Fall einer Insolvenz der Mietgarantin wurde unser Mandant nicht aufgeklärt. Vielmehr erklärte der Anlageberater der Firma Via Vita unserem Mandanten, dass es bei dem Wohnungserwerb&nbsp;keine Risiken gebe und die Wohnung durch die DKB Deutsche Kreditbank AG „bankgeprüft“ sei. 
Der Anlageberater der Firma Via Vita verlor auch kein Wort über etwaig zu zahlende Provisionen. Nach mehreren Jahren verlangt nun die Firma Via Vita Finanzkommunikations GmbH von unserem Mandanten Maklergebühren in erheblicher Höhe für die Vermittlung der Wohnung. Von solchen Provisionszahlungen war allerdings zum Zeitpunkt der Beratung keine Rede.
Wir sind der Meinung, dass unserem Mandanten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, der in der Rückabwicklung&nbsp;der geschlossenen Verträge besteht. Wenn auch Ihnen ähnliche Beratungsleistungen zu Teil geworden sein sollten, sollten Sie den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Heli GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 17:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Dr. Peters-Gruppe: Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG beruft sich bei DS-Rendite-Fonds Nr. 126 auf Verjährung</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/dr-peters-gruppe-dr-peters-emissionshaus-kg-beruft-sich-bei-ds-rendite-fonds-nr-126-auf-verjaehr.html</link>
			<description>In einem Schreiben der Rechtsanwälte der Dr. Peters-Gruppe beruft sich die Dr. Peters GmbH &amp; Co.Emissionshaus KG auf eine angebliche Verjährung der Ansprüche eines Anlegers wegen einer Prospekthaftung. Eine Verjährungsverzichtserklärung wird es wohl nicht geben; einen entsprechenden Antrag...</description>
			<content:encoded><![CDATA[In einem Schreiben der Rechtsanwälte der Dr. Peters-Gruppe beruft sich die Dr. Peters GmbH &amp; Co.Emissionshaus KG auf eine angebliche Verjährung der Ansprüche eines Anlegers wegen einer Prospekthaftung. Eine Verjährungsverzichtserklärung wird es wohl nicht geben; einen entsprechenden Antrag hatten wir auf der Gesellschafterversammlung im Mai 2010 im Auftrag eines unserer Mandanten eingebracht.
Offenkundig wird hier seitens der Initiatoren des Fonds auf Zeit gespielt. Entgegen dem eindeutigen Auftrag der Gesellschafterversammlung hat die Fondsverwaltung bislang offenkundig weder eine Verjährungsverzichtserklärung der Fondsinitiatoren ernsthaft forciert, noch scheint sie dies in der Zukunft zu beabsichtigen. Dies lässt unserer Ansicht nach nur den Schluss zu, dass die Fondsverwaltung die Durchsetzung der Ansprüche der Anteilseigner gegen eine weitere Konzerngesellschaft durch Zeitablauf erledigen will.
Wir vertreten die Meinung, &nbsp;dass die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG, die als Initiatorin des Fonds auftrat, den Anlegern haftet, weil wesentliche Angaben zur Funktionsweise des sogenannten Charterpools im Prospekt fehlen bzw. nicht hinreichend erläutert sind. Dies führt nach unserem &nbsp;Dafürhalten zu einem Prospekthaftungsanspruch all derjenigen Beteiligten an dem entsprechenden Fonds, die innerhalb der Schutzfrist des Verkaufsprospektgesetzes ihren Anteil erworben haben.
Entgegen der Ansicht der Dr. Peters GmbH &amp; Co.&nbsp;Emissionshaus KG kommt eine Verjährung nach unserer Auffassung generell frühestens mit Ablauf der Frist von drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospekts bzw. dem ersten öffentlichen Angebot der Kapitalanlage in Betracht, also zum September 2010. Frühere Verjährungszeitpunkte können sich im Einzelfall allenfalls dann ergeben, wenn der Anleger bereits Kenntnis von dem Prospektfehler erhalten hat; in diesem Fall läuft eine Frist von einem Jahr ab der Kenntnis des Prospektfehlers.
Die Dr. Peters GmbH &amp; Co.&nbsp;Emissionshaus KG behauptet unserem Mandanten gegenüber, einen solchen Fehler habe es aber nicht gegeben, andererseits seien die Ansprüche bereits verjährt. Auskunft, von welchem Fehler (der ja nach den eigenen Angaben gar nicht existiert) unser Mandant Kenntnis gehabt haben soll, wollte uns die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG nicht geben.
Anleger des Fonds sollten mit der Prüfung ihrer Ansprüche eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei beauftragen. Wegen der tatsächlich laufenden Verjährungsfrist ist hier Eile geboten. ]]></content:encoded>
			<category>DS-Rendite-Fonds Nr. 126</category>
			<category>Dr. Peters Gruppe</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 11:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Viskus GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/viskus-gmbh.html</link>
			<description>Die Kanzlei HEE Rechtsanwälte vertritt Mandanten gegen die Viskus GmbH. Die Viskus GmbH berät nach eigenen Angaben ihre Kunden beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Den von uns vertretenen Mandanten wurden von der Viskus GmbH jeweils Eigentumswohnungen, die sich in Chemnitz befinden und von der DKB...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Kanzlei HEE Rechtsanwälte vertritt Mandanten gegen die Viskus GmbH. Die Viskus GmbH berät nach eigenen Angaben ihre Kunden beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Den von uns vertretenen Mandanten wurden von der Viskus GmbH jeweils Eigentumswohnungen, die sich in Chemnitz befinden und von der DKB Deutsche Kreditbank AG und der DSL Bank finanziert wurden, vermittelt. Es handelt sich um Wohnungen, die nach Denkmalschutzvorschriften saniert wurden.
Durch den Abschluss der Verträge ist es für unsere Mandanten leider zu zahlreichen Problemen gekommen. So wurde bei der Beratung im Vorfeld des Abschlusses der Kaufverträge nicht darauf hingewiesen, dass Steuervorteile nach § 7i EStG insgesamt nur für 12 Jahre geltend gemacht werden können, obwohl die Finanzierungen wesentlich länger laufen.
Unsere Mandanten wurden bei der Beratung auch nicht auf die mit § 15b EStG verbundenen Risiken hingewiesen. Die Vorschrift des § 15b EStG besagt, dass Verluste, die im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell stehen, nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen. Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein sogenanntes Steuerstundungsmodell vorliegt, ist vor allem, ob es sich um ein vorgefertigtes Konzept handelt. Typisch für ein Steuerstundungsmodell ist die Bereitstellung von mehreren Haupt-, Zusatz- und Nebenleistungen. Für die Entscheidung des Finanzamts, dass es sich um ein Steuerstundungsmodell handelt, reicht bereits die Inanspruchnahme einer einzigen Nebenleistung (z.B. Mietgarantie) aus. Unseren Mandanten wurde gleichzeitig mit dem Erwerb der Wohnung eine Mietgarantie&nbsp;zur Verfügung gestellt und häufig auch gleich die Finanzierung vermittelt.
In einem Fall, in dem unseren Mandanten eine Wohnung in Chemnitz von der Viskus GmbH vermittelt wurde, hat das Finanzamt Finsterwalde bereits entschieden, dass es sich um ein Steuerstundungsmodell handelt. Die Folge ist, wie oben beschrieben, dass keine Steuervorteile nach § 7i EStG geltend gemacht werden können. Das Finanzamt kann in solchen Fällen auch rückwirkend bereits gewährte Steuervorteile wieder aberkennen und somit Geld zurückfordern.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Anwendungsschreiben zu § 15b EStG vom 17. Juli 2007 detailliert vorgegeben, wann die Finanzämter vom Vorliegen eines Steuerstundungsmodells auszugehen und § 15b EStG somit anzuwenden haben. Gegen den Bescheid des Finanzamts haben unsere Mandanten Einspruch eingelegt, so dass das endgültige Ergebnis noch abzuwarten bleibt.
In einem weiteren Fall ist es zu erheblicher Schimmelbildung in der Wohnung gekommen, so dass vom Verkäufer bereits zwei Mal entsprechende Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung durchgeführt werden mussten.
Wir vertreten unsere Mandanten in diesen kompliziert gelagerten Fällen gegen mehrere Anspruchsgegner und haben in einem Fall bereits Klage gegen den Bauträger auf Rückabwicklung&nbsp;aller Verträge eingereicht.]]></content:encoded>
			<category>Viskus GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 14:55:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.hee-rechtsanwaelte.de/uploads/media/Anwendungsschreiben_des_BMF_vom_17.07.2007_zu___15b_EStG_01.pdf" length ="71491" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>PS Haus- und Grundbesitzmarketing GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/ps-haus-und-grundbesitzmarketing-gmbh.html</link>
			<description>Die PS GmbH wurde von dem Anlageberater Peter S. gegründet. Nach eigener Darstellung auf ihrer Internetseite hat sich die PS GmbH „auf die Ausnutzung sämtlich möglicher steuerlicher und anderweitig finanzieller Möglichkeiten zur Finanzierung von Wohneigentum“ spezialisiert. Weiter heißt es auf der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die PS GmbH wurde von dem Anlageberater Peter S. gegründet. Nach eigener Darstellung auf ihrer Internetseite hat sich die PS GmbH „auf die Ausnutzung sämtlich möglicher steuerlicher und anderweitig finanzieller Möglichkeiten zur Finanzierung von Wohneigentum“ spezialisiert. Weiter heißt es auf der Homepage der PS GmbH: „Unsere langjährige Erfahrung, unsere Kooperation mit Banken und Finanzierungsexperten haben unseren Kunden in den letzten Jahren enorme Gewinne gebracht.“
Unserem Mandanten hat die Erfahrung mit der PS GmbH leider nichts als Verluste gebracht. Der Kontakt zu unserem Mandanten wurde durch einen wettbewerbswidrigen sogenannten cold call hergestellt. Er wurde angerufen und gefragt, ob er nicht das Gefühl habe, zu viel Steuern zu zahlen. Man könne ihm dabei helfen, Steuern zu sparen und für das Alter vorzusorgen. Nachdem der Kontakt so erst einmal hergestellt war, wurde ihm letztlich von Peter S. versprochen, er könne eine Wohnung, die nach denkmalrechtlichen Vorschriften noch zu sanieren sei für einen Betrag von lediglich € 100,00 monatlich erwerben. Es wurde weiterhin mit steuerlichen Vorteilen geworben.
Wie häufig in solchen Fällen ging alles sehr schnell. Der Notartermin stand bereits fest und der Darlehensvertrag lag auch schon bald zur Unterschrift bereit.
Letztlich stellte sich heraus, dass die versprochene monatliche Eigenbelastung weitaus höher ist und die Steuervorteile nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zu erzielen sind, worauf nicht hingewiesen wurde. Die Darlehenslaufzeit beträgt 37 Jahre, so dass sich unser Mandant im Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens im hohen Rentenalter befinden würde. Die Instandhaltungsrücklage ist deutlich zu niedrig angesetzt, so dass mit hohen Folgekosten zu rechnen ist. Weiterhin darf an der Werthaltigkeit der Wohnung gezweifelt werden.
Wir haben für unseren Mandanten gegen die PS GmbH, den Anlageberater Peter S. persönlich, die Verkäuferin der Wohnung und die finanzierende Bank, die DKB Deutsche Kreditbank AG, Klage eingereicht. Die Beklagten haben die Vorwürfe bestritten. Nun wird das Gericht entscheiden müssen. Die PS GmbH muss sich die Aussagen des für sie tätigen Anlageberaters Peter S. zurechnen lassen. Peter S. haftet wegen der von ihm begangenen arglistigen Täuschung persönlich. Mit der Verkäuferin der Wohnung ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen, weshalb auch sie sich die Aussagen des Anlageberaters zurechnen lassen muss. Die DKB haftet unseres Erachtens wegen des institutionalisierten Zusammenwirkens mit der Verkäuferin.
Wenn auch Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>PS Haus- und Grundbesitzmarketing GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 10:49:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Heritus, GMAC RFC Bank GmbH, DKB</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/heritus-gmac-rfc-bank-gmbh-dkb.html</link>
			<description>Fertigstellung bei Heritus-Objekten noch immer nicht gesichert</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die von der insolventen Heritus Gruppe Eigentumswohnungen erworben haben. Wie wir bereits in unserem Newsartikel vom 28.02.2010 berichteten, bestand das Geschäftsmodell der Heritus darin, sanierungsbedürftige, unter Denkmalschutz stehende Wohngebäude aufzukaufen und diese in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Nach Teilung erfolgte der Verkauf der Wohnungen an die Kapitalanleger und die Sanierung der Gebäude.
Aufgrund der eingetretenen Insolvenz der Heritus Gruppe, die zuvor unter dem Namen Immo-Concept firmierte, können zahlreiche Sanierungsvorhaben vorerst nicht zu Ende geführt werden. Diese Situation stellt sich für die Kapitalanleger als sehr problematisch dar. In den uns bekannten Fällen wurden die Käufe der Eigentumswohnungen durch Bankdarlehen finanziert. Die Kosten für das Darlehen&nbsp;sollten zumindest teilweise durch die Mieteinnahmen gedeckt sein. Da die Fertigstellung in vielen Objekten nun noch nicht erfolgen konnte, fehlen diese Einnahmen. Gleichzeitig sind an die Banken jedoch Zinszahlungen und Bereitstellungsprovisionen zu entrichten.
Ebenfalls können aufgrund der noch nicht erfolgten Fertigstellung keine Steuervorteile nach § 7i EStG erzielt werden. Dabei gehörten die Steuervorteile nach § 7i EStG zum festen Bestandteil des Konzepts. Unsere Mandanten haben daher eine weitaus höhere finanzielle Belastung zu tragen als es ihnen im Rahmen der regelmäßig erfolgten Beratung errechnet worden war.
Für unsere Mandanten prüfen wir mögliche Schadensersatzansprüche. Aufgrund der Insolvenz der Heritus sind insbesondere Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Beratungsfirmen von Interesse. Auch hinsichtlich der finanzierenden Banken ist es sinnvoll, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Viele der uns bekannten Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass die Finanzierungen über die Deutsche Kreditbank AG (DKB) oder die ehemalige GMAC RFC Bank GmbH erfolgten. Die Haftung der beteiligten Banken ist wegen der in Deutschland recht komplexen Rechtslage in jedem Fall gesondert zu prüfen.
Neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beraten wir unsere Mandanten bezüglich der Fertigstellung der Wohnungen. ]]></content:encoded>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Heritus</category>
			<category>GMAC RFC Bank GmbH</category>
			<category>DKB</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 15:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Deutsche Postbank, Fünfte Grundbesitz KG Rentadomo</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/deutsche-postbank-fuenfte-grundbesitz-kg-rentadomo.html</link>
			<description>Wir vertreten Mandanten, die sich an der Fünften Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH &amp; Co., einem geschlossenen Immobilienfonds, beteiligt haben. Dieser Rentadomo-Fonds wurde unseren Mandanten von dem Anlageberater Harald H. zusammen mit der Finanzierung über die BHW Bank AG als...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Mandanten, die sich an der Fünften Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH &amp; Co., einem geschlossenen Immobilienfonds, beteiligt haben. Dieser Rentadomo-Fonds wurde unseren Mandanten von dem Anlageberater Harald H. zusammen mit der Finanzierung über die BHW Bank AG als Gesamtpaket anlässlich eines sogenannten Haustürgeschäfts vermittelt. Rechtsnachfolgerin der BHW Bank AG ist die Deutsche Postbank AG.
In dem Klageverfahren, das wir für unsere Mandanten gegen die Postbank AG führen, geht es neben der Falschberatung auch um die Frage, ob die gemeinsame Vermittlung von Fondsbeteiligung und Darlehen&nbsp;ein verbundenes Geschäft darstellt. Unsere Mandanten haben ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung&nbsp;bereits gegenüber der BHW Bank AG widerrufen. Sollte das Gericht ein verbundenes Geschäft feststellen, ist der Bank die Falschberatung zuzurechnen. Bezogen auf den Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung&nbsp;würde das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts bedeuten, dass es gegenüber der Postbank AG zu einer Rückabwicklung&nbsp;des Geschäfts kommt, so dass die Anleger so gestellt werden, wie sie stehen würden, wenn sie die Verträge nicht abgeschlossen hätten.
Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn Kauf- und Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind und der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG). Statt eines Kaufvertrags geht es in dem von uns vertretenen Fall um die Zeichnung des Rentadomo-Fonds. Der von uns vertretene Fall zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass die Postbank bestreitet, davon gewusst zu haben, dass sie einen Anteil an dem Fünfte Grundbesitz KG Rentadomo Fonds finanziert hat. Dass die Postbank zahlreiche Anteilserwerbe an dem Dritte Grundbesitz KG Rentadomo-Fonds finanziert hat, ist dagegen unbestritten. Wir vertreten die Auffassung, dass es letztlich gar nicht darauf ankommt, ob die BHW Bank/Postbank wusste, welchen der Rentadomo-Fonds sie finanzierte, da sie mit den dahinterstehenden Initiatoren und Gesellschaften kooperierte.
Wenn auch Sie an einem Rentadomo-Fonds beteiligt sind, sollten Sie eventuelle Ansprüche, die sich daraus ergeben könnten, durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Deutsche Postbank</category>
			<category>Fünfte Grundbesitz KG Rentadomo</category>
			<category>Immobilienfonds</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 31 May 2010 17:29:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>SAFiN GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/safin-gmbh.html</link>
			<description>Wir vertreten zahlreiche Mandanten, denen von der inzwischen insolventen Firma SAFiN GmbH Eigentumswohnungen von verschiedenen Verkäufern vermittelt und die dabei falsch beraten wurden. Geschäftsführer der Firma SAFiN GmbH waren André Rohland, Katja Seipel und Mustafa Saatci.
Unseren Mandanten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten zahlreiche Mandanten, denen von der inzwischen insolventen Firma SAFiN GmbH Eigentumswohnungen von verschiedenen Verkäufern vermittelt und die dabei falsch beraten wurden. Geschäftsführer der Firma SAFiN GmbH waren André Rohland, Katja Seipel und Mustafa Saatci.
Unseren Mandanten wurden von den Anlageberatern der SAFiN GmbH Eigentumswohnungen, durch deren Erwerb sie Steuern sparen können sollten, vermittelt. Hierbei wurden sie über den Zeitraum, in dem die versprochenen Steuervorteile erzielt werden können, nicht aufgeklärt. Der Eigentumserwerb wurde in den von uns vertretenen Fällen häufig mit einer Finanzierung über die DKB Deutsche Kreditbank AG verbunden. In einigen Fällen sind die Konditionen des vermittelten Darlehens allerdings so gestaltet, dass die Wohnungserwerber mit der Finanzierung bis ins hohe Rentenalter belastet sind, worüber keine Aufklärung stattfand. Es wurde regelmäßig versprochen, die Wohnung könne nach einem relativ kurzen Zeitraum, meistens 10 Jahre, mit Gewinn wieder verkauft werden, was sich nach der derzeitigen Marktlage zumindest als äußerst unrealistisch darstellt.
Im Rahmen der steuerlichen Geltendmachung der Sanierungsleistungen nach § 7i EStG sind uns auch Fälle bekannt, in denen die Bauleistungen zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses zu einem nicht ganz unwesentlichen Teil bereits abgeschlossen waren. Zumindest zu diesem bereits fertiggestellten Teil besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Steuervorteile nicht in der von den Anlageberatern versprochenen Höhe anerkennt.
Zudem besteht in den uns bekannten Fällen die Gefahr, dass das Finanzamt die Steuervorteile wegen § 15 b EStG nicht anerkennt. Nach § 15 b EStG dürfen Verluste, die im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell stehen, nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Für die Frage, ob eine Modellhaftigkeit (Steuerstundungsmodell) vorliegt, ist vor allem maßgeblich, ob es sich um ein vorgefertigtes Konzept handelt. Für die Modellhaftigkeit typisch ist die Bereitstellung eines Bündels an Haupt-, Zusatz- und Nebenleistungen. Zur Annahme einer Modellhaftigkeit ist es dabei nicht erforderlich, dass der Anleger mehrere Nebenleistungen in Anspruch nimmt. Bereits die Inanspruchnahme einer einzigen Nebenleistung (wie z.B. Mietgarantie) führt daher zur Modellhaftigkeit der Anlage. In den von uns vertretenen Fällen wurde zum Einen häufig eine Mietgarantie&nbsp;zur Verfügung gestellt und zum Anderen wurde unseren Mandanten die Finanzierung bei der DKB AG vermittelt, was zumindest potentiell die Annahme einer modellhaften Gestaltung durch das Finanzamt nach sich ziehen kann.
Inzwischen haben wir Einsicht in die Insolvenzakte und die beim Insolvenzverwalter gelagerten Unterlagen der Firma SAFiN GmbH genommen. Dabei haben wir unter anderem zahlreiche Provisionsabrechnungen vorgefunden. Diese haben wir geprüft und mit dem verglichen, was unseren Mandanten über die Höhe der Provision von den Anlageberatern oder den Verkäufern mitgeteilt wurde. Es hat sich herausgestellt, dass in vielen Fällen über die offengelegten Provisionsbeträge hinaus Provisionen abgerechnet wurden, von denen unsere Mandanten bislang keine Kenntnis hatten (sogenannte versteckte Innenprovisionen). Diese Feststellung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem Rückabwicklungsanspruch gegen den Verkäufer führen. Wir prüfen nun jeden Einzelfall auch unter diesem Aspekt.
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters ist die SAFiN GmbH systematisch in die Insolvenz geführt worden. Das Problem der Anleger ist nun, dass sich gegen die Firma SAFiN GmbH nicht mehr sinnvoll Ansprüche durchsetzen lassen. Da es in den Fällen von fremdfinanzierten Wohnungserwerben häufig mehrere Anspruchsgegner gibt, vertreten wir unsere Mandanten hauptsächlich gegenüber den Verkäufern der Eigentumswohnungen wie auch gegenüber den finanzierenden Banken, je nachdem, wie der konkrete Sachverhalt gestaltet ist und um was für Anspruchsgrundlagen es sich handelt.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>SAFiN GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 25 May 2010 18:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Via Vita Unternehmensgruppe</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/via-vita-unternehmensgruppe.html</link>
			<description>Die Via VITA Finanzkommunikations GmbH bietet nach eigenen Angaben konzernunabhängige, objektive Fördermittelberatung an. „Im Gegensatz zu Banken und Versicherungen, die vornehmlich Produkte aus dem eigenen Haus verkaufen wollen, verfolgt unsere Beratung nur ein Ziel: Ihre Steuerersparnis.“, so die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Via VITA Finanzkommunikations GmbH bietet nach eigenen Angaben konzernunabhängige, objektive Fördermittelberatung an. „Im Gegensatz zu Banken und Versicherungen, die vornehmlich Produkte aus dem eigenen Haus verkaufen wollen, verfolgt unsere Beratung nur ein Ziel: Ihre Steuerersparnis.“, so die Via Vita auf ihrer eigenen Homepage. 
Der Geschäftsführer der Via VITA Finanzkommunikations GmbH ist Herr Jerard Vita. Auch in den von uns vertretenen Fällen, ging es unter anderem darum, dass die Firma Via Vita an unsere Mandanten mit dem Versprechen herantrat, ihnen Wege aufzuzeigen, wie man Steuern sparen könne. Es ging dabei darum, dass jeweils unter Denkmalschutz stehende Wohnungen in Chemnitz offeriert wurden, mit denen nach § 7i EStG Steuervorteile generiert werden können sollten. Die dazu erfolgte Anlageberatung&nbsp;durch Herrn Vita war allerdings fehlerhaft. So wurden unsere Mandanten unter anderem nicht darüber aufgeklärt, dass man Steuervorteile nach § 7 i EStG&nbsp;nur über einen Zeitraum von 12 Jahren geltend machen kann.
In den von uns vertretenen Fällen erklärte Herr Vita unseren Mandanten außerdem, dass sie nach 10 Jahren die von ihm vermittelte Wohnung mit einem Gewinn von 60.000,00 Euro&nbsp;verkaufen könnten. Abgesehen davon, dass solche Versprechungen ohnehin als unseriös einzustufen sind, kommt hier dazu, dass die Wohnungen in Chemnitz wohl schon zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ihren Preis nicht wert waren.
Wir befinden uns mit den Anspruchsgegnern unserer Mandanten derzeit in Vergleichsverhandlungen und werden, sollten die Verhandlungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, in Kürze Klage einreichen.
Wenn Sie auf ähnliche Weise von der Firma Via Vita beraten wurden, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren und die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens prüfen lassen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Via Vita Unternehmensgruppe</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 21 May 2010 16:44:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Accessio Wertpapierhandelshaus AG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/accessio-wertpapierhandelshaus-ag.html</link>
			<description>Wir sind mit der Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG befasst. In den uns bekannten Fällen fanden ausschließlich telefonische Beratungen der Anleger statt; im Rahmen der Beratungen wurden insbesondere Schuldverschreibungen und Genussrechte von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir sind mit der Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG befasst. In den uns bekannten Fällen fanden ausschließlich telefonische Beratungen der Anleger statt; im Rahmen der Beratungen wurden insbesondere Schuldverschreibungen und Genussrechte von Emittenten zweifelhafter Bonität vertrieben, so zum Beispiel der HPE Hanseatic Private Equity AG, die mittlerweile Insolvenzantrag gestellt hat. Im Rahmen des Vertriebs zumindest einer Tranche dieser Schuldverschreibungen war die Accessio Wertpapierhandelshaus AG nach Presseangaben exklusiver Vertriebspartner.
Wir haben nun in einem ersten Fall Klage für unsere Mandanten eingereicht. Hier geht es in erster Linie um die nicht hinreichende Erforschung und Berücksichtigung der Interessen der Anleger, die fehlende Aufklärung über die mit einer Investition in sogenanntes Venture Capital verbundenen Risiken, und das Verschweigen von Rückvergütungen, sogenannter Kick-backs.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Accessio Wertpapierhandelshaus AG</category>
			<category>Sonstige Kapitalanlageprodukte</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 18 May 2010 19:12:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>R&amp;R First Concept Immobilien GmbH</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/rr-first-concept-immobilien-gmbh.html</link>
			<description>Die R&amp;R First Concept Immobilien GmbH war eine Gesellschaft, die sich mit dem Vertrieb von Eigentumswohnungen befasste. Geschäftsführer waren Raimar Max Michaelis und Roman Navratil. Die R&amp;R First Concept hat an zahlreiche Anleger Eigentumswohnungen zusammen mit der dazugehörigen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die R&amp;R First Concept Immobilien GmbH war eine Gesellschaft, die sich&nbsp;mit dem Vertrieb von Eigentumswohnungen befasste. Geschäftsführer waren Raimar Max Michaelis und Roman Navratil. Die R&amp;R First Concept hat an zahlreiche Anleger Eigentumswohnungen zusammen mit der dazugehörigen Finanzierung als Gesamtpaket vertrieben. Wir vertreten Anleger, die von der R&amp;R First Concept falsch beraten wurden. Unseren Mandanten wurden im Rahmen der Beratung zum Kauf der Eigentumswohnungen Berechnungen („Berechnung einer Immobilieninvestition“) vorgelegt, in denen die Tilgung nicht berücksichtigt ist. Dies ist ein schwerer Beratungsfehler, da sich allein durch die an die finanzierende Bank zu zahlende Tilgung die monatliche Belastung erheblich erhöht. Die R&amp;R First Concept Immobilien GmbH ist aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
Wir vertreten unsere Mandanten unter anderem gegen die beteiligten Banken, die sich diese Falschberatung zurechnen lassen müssen, und werden in Kürze Klagen einreichen.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>R&amp;R First Concept Immobilien GmbH</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 04 May 2010 15:19:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>DS-Rendite-Fonds Nr. 126, Dr. Peters Gruppe</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/ds-rendite-fonds-nr-126-dr-peters-gruppe.html</link>
			<description>Wir sind mit der Wahrnehmung von Rechten im Zusammenhang mit einer Kommanditbeteiligung an der DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH &amp; Co. Containerschiffe KG, eines Fonds der durch die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG aufgelegt wurde, befasst.
Es handelt sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir sind mit der Wahrnehmung von Rechten im Zusammenhang mit einer Kommanditbeteiligung an der DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH &amp; Co. Containerschiffe KG, eines Fonds der durch die Dr. Peters GmbH &amp; Co. Emissionshaus KG aufgelegt wurde, befasst.
Es handelt sich hierbei um eine unternehmerische Beteiligung, bei der die Anleger an der Vercharterung der beiden Fondsschiffe, eben der DS Ability und der DS Accuracy, partizipieren sollen. Nach dem Fondskonzept wurden die Schiffe zunächst für einige Zeit singulär verchartert und gehören nun zu einem sogenannten Charterpool. Hierbei werden mehrere Schiffe, auch unterschiedlicher Größenordnungen, in einem Pool zusammengefasst und die Einnahmen des Pools auf die Schiffseigner verteilt.
In einem uns bekannten Fall ist über das Risiko eines Totalverlustes, wie es sich bei solchen Beteiligungen immer ergibt, nicht aufgeklärt worden, ebensowenig über die Risiken des Charterpools. Bei der Beteiligung handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die unserer Ansicht nach per se nur sehr eingeschränkt als sichere Geldanlage oder zur Altersvorsorge empfohlen werden sollte. Ist dies dennoch geschehen, können sich zugunsten der Anleger Ansprüche auf Schadensersatz insbesondere gegen die Vermittler und Berater ergeben.
Wir prüfen zudem Ansprüche aus Prospekthaftung.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>DS-Rendite-Fonds Nr. 126</category>
			<category>Dr. Peters Gruppe</category>
			<category>Sonstige Fonds</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 18:07:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>U. Bagge GmbH &amp; Co. KG heißt jetzt Simi Service GmbH &amp; Co. KG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/u-bagge-gmbh-co-kg-heisst-jetzt-simi-service-gmbh-co-kg.html</link>
			<description>Die U. Bagge GmbH &amp; Co. KG verkaufte bundesweit Eigentumswohnungen, vielfach an Kapitalanleger, so z.B. in Berlin und Rostock. Aus den Fällen, in denen wir Kapitalanleger vertreten, ist uns bekannt, dass diese Anleger im Vorfeld des Erwerbs der Wohnung falsch beraten wurden. Dies kann...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die U. Bagge GmbH &amp; Co. KG verkaufte bundesweit Eigentumswohnungen, vielfach an Kapitalanleger, so z.B. in Berlin und Rostock. Aus den Fällen, in denen wir Kapitalanleger vertreten, ist uns bekannt, dass diese Anleger im Vorfeld des Erwerbs der Wohnung falsch beraten wurden. Dies kann Schadensersatzansprüche gegenüber der Verkäuferin der Wohnungen eröffnen, das heißt gegenüber der U. Bagge GmbH &amp; Co. KG. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die U. Bagge GmbH &amp; Co. KG seit 15.01.2010 unter dem Namen Simi Service GmbH &amp; Co. KG firmiert. Kommanditist ist nunmehr nicht mehr Hubert Bagge, sondern Silvio Miedrich. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Löningen nach Olbernhau verlegt. Mehr zu diesem Thema können Sie unter unserer Rubrik Fälle erfahren.]]></content:encoded>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>U. Bagge GmbH &amp; Co. KG/DKB Deutsche Kreditbank AG</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 10:30:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>U. Bagge GmbH &amp; Co. KG/DKB Deutsche Kreditbank AG</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/u-bagge-gmbh-co-kgdkb-deutsche-kreditbank-ag.html</link>
			<description>Wir vertreten Anleger, die von der U. Bagge GmbH &amp; Co. KG Eigentumswohnungen in der Wohnungseigentumsanlage Johannisthaler Chaussee 292-296/Zadekstraße 30-32 in Berlin erworben haben. Regelmäßig wurde den Erwerbern im Vorfeld des Wohnungskaufs versprochen, dass der Erwerb der Wohnung eine sehr...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Anleger, die von der U. Bagge GmbH &amp; Co. KG Eigentumswohnungen in der Wohnungseigentumsanlage Johannisthaler Chaussee 292-296/Zadekstraße 30-32 in Berlin erworben haben. Regelmäßig wurde den Erwerbern im Vorfeld des Wohnungskaufs versprochen, dass der Erwerb der Wohnung eine sehr lukrative Möglichkeit sei, für das Alter vorzusorgen. Finanziert wurde der Wohnungserwerb&nbsp;in allen uns bekannten Fällen über die DKB Deutsche Kreditbank AG. 
Teilweise wurden den Erwerbern von den Anlageberatern auch individuelle Berechnungsbeispiele übergeben, in denen unter anderem dargestellt wird, dass sich durch den Wohnungskauf nur geringe monatliche Belastungen ergeben sollen. Diese Berechnungsbeispiele, die sehr komplex sind, enthalten teilweise einen schweren Fehler. So ist uns aus mehreren Fällen bekannt, dass in den Berechnungen zum Erwerb der Wohnung die Tilgung unterschlagen wird. Allein durch die Tilgung kann sich aber im Einzelfall die durch den Wohnungserwerb&nbsp;zu tragende monatliche Belastung erheblich erhöhen.
Da unsere Mandanten unter diesen Voraussetzungen von dem Wohnungserwerb&nbsp;und dem Abschluss des Darlehensvertrages abgesehen hätten, sind wir mit der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen, unter anderem gegen die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Verkäuferin U. Bagge GmbH &amp; Co. KG, die heute als Simi Service GmbH &amp; Co. KG firmiert, beauftragt.
In einem Fall haben unsere Mandanten ein Privatgutachten über den Wert der Wohnung anfertigen lassen. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die betroffene Wohnung nur 25% des gezahlten Kaufpreises wert ist.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>U. Bagge GmbH &amp; Co. KG/DKB Deutsche Kreditbank AG</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mendener Zeitung vom 17.04.2009</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/mendener-zeitung-vom-17042009.html</link>
			<description>Mendener Zeitung, 17.04.2009
Anwalt widerspricht 
Reaktion auf Stellungnahme der Sparkasse: „Schweigen zu Verhandlungsangeboten“
Zum Bericht „Landgericht: Zusammenwirken mit Kreditvermittlern anzunehmen“ in der gestrigen Ausgabe meldet sich Norbert Hache, Anwalt im Berliner Rechtsanwaltsbüro...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mendener Zeitung, 17.04.2009
<b>Anwalt widerspricht </b>
Reaktion auf Stellungnahme der Sparkasse: „Schweigen zu Verhandlungsangeboten“
Zum Bericht „Landgericht: Zusammenwirken mit Kreditvermittlern anzunehmen“ in der gestrigen Ausgabe meldet sich Norbert Hache, Anwalt im Berliner Rechtsanwaltsbüro Resch. Er vertritt ein Spätaussiedlerpaar vor dem Landgericht Konstanz und widerspricht der Stellungnahme der Sparkasse zu diesem Fall. Die Sparkasse hatte betont, dass ihre Gesprächsangebote von diesen nicht beantwortet worden seien. 
Hache dazu: „Unsere Mandanten haben zu keiner Zeit ein konkretes Vergleichsangebot von der Sparkasse Menden erhalten, obwohl wir von Beginn an unsere Vergleichsbereitschaft angezeigt haben. Die Vergleichsbereitschaft der Sparkasse Menden trat auch in der Verhandlung in Konstanz erst dann plötzlich zu Tage, als der Vorsitzende Richter sich von den Argumenten der Sparkasse Menden und ihren Prozessvertreters völlig unbeeindruckt zeigte und den Ansprüchen unserer Mandanten ausdrücklich und wiederholt Aussicht auf Erfolg bescheinigte. In etlichen gleich gelagerten Fällen haben wir uns eindringlich um die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen bemüht, was seitens der Sparkasse mit Schweigen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen unsere Mandanten beantwortet wurde.“
Der jetzt in Grundzügen protokollierte Vergleich unterscheide sich auch ganz wesentlich, zum Vorteil der Darlehensnehmer, von den in der Kanzlei bisher bekannten zwei Vergleichsvorschlägen der Sparkasse in parallel gelagerten Fällen. Zu diesen sei insbesondere anzumerken, dass sie unter der Bedingung abgegeben wurden, „dass die geschäftlich völlig unerfahrenen und nicht mit guten Deutschkenntnissen gesegneten Darlehensnehmer sich nicht der Hilfe eines Rechtsanwaltes insbesondere nicht unserer Kanzlei, bedienen.“
Dieses Verhalten spreche Bände über das Interesse der Sparkasse an einer gütlichen Lösung und deren Verständnis von Fairness. ]]></content:encoded>
			<category>Sparkasse Menden</category>
			<category>Allgemeines Bankrecht</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sparkasse Menden</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/sparkasse-menden.html</link>
			<description>Wir vertreten geschädigte Anleger in der sogenannten Sparkassenaffäre, die schon vielfach in der Presse ihr Echo gefunden hat. Die Sparkasse Menden (heute Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden) begann im Jahr 2000/2001 mit der Vergabe von Baufinanzierungsdarlehen vor allem an Spätaussiedler....</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten geschädigte Anleger in der sogenannten Sparkassenaffäre, die schon vielfach in der Presse ihr Echo gefunden hat. Die Sparkasse Menden (heute Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden) begann im Jahr 2000/2001 mit der Vergabe von Baufinanzierungsdarlehen vor allem an Spätaussiedler. In der Zeit von 2000 bis 2004 vergab sie etwa 200 solcher Darlehen. Die Sparkasse Menden arbeitete mit dem Vertrieb bestehend aus den Herren Johannes Hertel und Wolfgang Althaus institutionalisiert, das heißt ständig und wiederholt, zusammen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sparkasse Menden mit den Anlageberatern Johannes Hertel und Wolfgang Althaus kam es zum Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen, vor allem aus dem Wohnungsbestand der inzwischen insolventen Globus-Gruppe. In den meisten uns bekannten Fällen wurde den Erwerbern ein „Berechnungsbeispiel“ vorgelegt, aus dem sich die angebliche monatliche Belastung durch den Erwerb der Wohnung ergibt. Dabei sind in vielen Fällen falsche Angaben zur Tilgung des Darlehens gemacht worden. Diese ist teilweise unvollständig oder gar nicht angegeben. Weiterhin enthält das Berechnungsbeispiel in fast allen Fällen Steuervorteile, die in der angegebenen Höhe nur für einen begrenzten Zeitraum erzielt werden können und danach wegfallen. Da das Darlehen&nbsp;aber wesentlich länger bedient werden muss, erhöht sich dann der monatliche Aufwand für den Anleger, was aus der Berechnung nicht ersichtlich ist.
Gegen die Vollstreckungsmaßnahmen der Sparkasse Menden konnten bereits mehrfach erfolgreich Gerichtsbeschlüsse erwirkt werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt sowohl gegen Verantwortliche der Sparkasse als auch gegen die Herren Althaus und Hertel.
Der oben genannte Sachverhalt ist auch Gegenstand zahlreicher Presseartikel geworden. Z.B.
http://www.derwesten.de/staedte/menden/Kredit-Affaere-Landgericht-aendert-seine-Meinung-id762692.html
<link http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-55410954.html>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-55410954.html</link>
<link http://www.derwesten.de/staedte/menden/Einigung-mit-Geschaedigten-verzoegert-sich-id3320088.html>http://www.derwesten.de/staedte/menden/Einigung-mit-Geschaedigten-verzoegert-sich-id3320088.html</link>
Auch heute kann, selbst wenn der Erwerb bereits etliche Zeit zurückliegt, unter Umständen ein Vorgehen gegen die Sparkasse und weitere Beteiligte noch Sinn machen. Betroffene sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen.]]></content:encoded>
			<category>Sparkasse Menden</category>
			<category>Allgemeines Bankrecht</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			<category>Leitartikel</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Lehman Bros.</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/lehman-bros.html</link>
			<description>Wir vertreten Mandanten, die zum Teil erhebliche Schäden im Zusammenhang mit der Insolvenz (Chapter 11-Verfahren) der Lehman Bros.&nbsp;Inc. sowie des Konkurses der Lehman Bros.&nbsp;Treasury B.V. erlitten haben.
Zahlreiche Anleger haben nach Beratung durch deutsche Banken, insbesondere durch die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten Mandanten, die zum Teil erhebliche Schäden im Zusammenhang mit der Insolvenz (Chapter 11-Verfahren) der Lehman Bros.&nbsp;Inc. sowie des Konkurses der Lehman Bros.&nbsp;Treasury B.V. erlitten haben.
Zahlreiche Anleger haben nach Beratung durch deutsche Banken, insbesondere durch&nbsp;die Citibank (jetzt Targobank), Zertifikate erworben, die durch die niederländische Tochter Lehman Bros.&nbsp;Treasury B.V. ausgegeben worden sind. Die den Banken im Einzelfall zu machenden Vorwürfe reichen hier von einer völlig unzureichenden Aufklärung über die Risiken der gewählten Kapitalanlage über fehlerhafte Ermittlung und Berücksichtigung der Kundeninteressen bis hin zum Verschweigen von Rückvergütungen (Kick-Backs).
Hintergrund dieser Entwicklung ist der Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Bros.&nbsp;Inc. im Zusammenhang mit der sogenannten Subprime-Krise in den USA. Als unmittelbare Folge dieses Zusammenbruchs kam es auch zum Kollaps der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Bros.&nbsp;B.V., die sich derzeit im Konkursverfahren befindet. Die von den Anlegern erworbenen Zertifikate haben derzeit faktisch nur einen sehr geringen Wert; ob sich aus den laufenden Insolvenzverfahren noch Zahlungen in nennenswerter Höhe ergeben werden, ist fraglich.
&nbsp;Viele Anleger fühlen sich insbesondere deshalb von ihrer Bank falsch beraten, weil auf die Kernrisiken eines Erwerbs der Zertifikate zumindest teilweise zuvor nicht hingewiesen worden ist. So ist in einem Großteil der uns bekannten Fälle vom Ausfallrisiko (Emittentenrisiko) zumindest nicht fundiert die Rede gewesen. Ebenso wurde in vielen Fällen die zum Teil sehr komplexe Struktur der erworbenen Zertifikate nicht erläutert. Dies kann, abhängig vom Einzelfall, eine Haftung der Bank wegen einer Falschberatung begründen, die zum Ersatz des eingesetzten Kapitals führt.
Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist das Verschweigen von Rückvergütungen, sogenannter Kick-Backs. Gemeint sind hier Gelder, die neben dem Ausgabeaufschlag (Agio) von Lehman Bros.&nbsp;B.V. an die beratenden Banken gezahlt worden sind. Eine Nichtaufklärung über solche Kick-Backs und deren Höhe kann, ebenfalls abhängig vom Einzelfall, ebenfalls zu einer umfangreichen Haftung der Bank führen.
Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen, um Haftungsmöglichkeiten der Beteiligten prüfen zu lassen. Auf die im Bereich dieser Papiere recht kurzen Verjährungsfristen (§ 37a Wertpapierhandelsgesetz a.F.) weisen wir besonders hin.]]></content:encoded>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Lehman Bros.</category>
			<category>Zertifikate</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Hausbau</title>
			<link>http://www.hee-rechtsanwaelte.de/no_cache/kanzlei/faelle/fallbeitrag/article/neue-hausbau-leitartikel.html</link>
			<description>Wir vertreten mehrere Anleger, die in Leipzig, Crednerstraße 2-12, von der Neue Hausbau, Wohn- und Gewerbeimmobilien Bauträger GmbH Eigentumswohnungen erworben haben und mit der Beratungsleistung nicht zufrieden sind. Die Wohnungen wurden über verschiedene Vertriebsfirmen vermittelt und jeweils...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wir vertreten mehrere Anleger, die in Leipzig, Crednerstraße 2-12, von der Neue Hausbau, Wohn- und Gewerbeimmobilien Bauträger GmbH Eigentumswohnungen erworben haben und mit der Beratungsleistung nicht zufrieden sind. Die Wohnungen wurden über verschiedene Vertriebsfirmen vermittelt und jeweils über eine Bank fremdfinanziert. Hierbei sind vor allem die DKB Deutsche Kredit Bank und die GMAC RFC Bank GmbH in Erscheinung getreten.
Im Zusammenhang mit dem Wohnungserwerb&nbsp;der von uns vertretenen Fälle gegen die Neue Hausbau Wohn- und Gewerbeimmobilien Bauträger GmbH stellen sich verschiedene Problemkreise. In den meisten Fällen wurden die Wohnungen von den Anlageberatern mit dem Versprechen verkauft, dass lediglich ein geringer monatlicher Eigenaufwand zu leisten sei. Versprochen wurde, dass sich die Kosten für den Wohnungserwerb&nbsp;aufgrund der an die Bank zu leistenden Zahlungen und des Aufwands z.B. für das Hausgeld&nbsp;wegen der zu erwartenden Mieteinnahmen und der Steuervorteile auf einen geringen monatlichen Eigenaufwand reduzieren. Geworben wurde unter anderem mit dem Steuertatbestand des § 7 h EStG. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 12 Jahre nach dem Erwerb der Wohnung erhöhte Steuerabschreibungen für Herstellungskosten, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Es handelt sich damit um ein sogenanntes Steuersparmodell. Häufig wurde auch ein gewinnbringender Wiederverkauf der Wohnung nach spätestens 10 Jahren versprochen.&nbsp;&nbsp;
In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger dabei allerdings von den Anlageberatern nicht darauf hingewiesen, wie sich die monatliche Belastung nach dem Auslaufen von steuerlichen Sondereffekten verändert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands das Kernstück der Beratung, denn sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, die Wohnung mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (BGHZ 156, 371, 377). Bei der Berechnung des Eigenaufwands muss der Verkäufer daher auch im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Unterhaltungskosten berücksichtigen (z.B. Urteil des BGH vom 14.01.2005, Az. V ZR 260/03). Wenn der Verkäufer bzw. die Vertriebsfirma dies nicht tut, verletzt er/sie damit seine/ihre Beratungspflichten, was zu einem Rückabwicklungsanspruch führen kann.&nbsp;
Die Wohnungen wurden im Zeitraum 2007/2008 verkauft. In Fällen eines späten Verkaufs, also hauptsächlich im Jahr 2008, ist zudem zu prüfen, wie weit die Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten bei Erwerb der Wohnung, also im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, bereits fortgeschritten waren. Da die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten nur steuerlich geltend gemacht werden können, wenn sie nach dem Kaufvertragsabschluss durchgeführt wurden, kann es umgekehrt zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits entsprechende Arbeiten durchgeführt waren. Das Finanzamt kann dann auch noch nachträglich bereits gewährte Steuervorteile wieder aberkennen.&nbsp;
Weiterhin gehörte zum Gesamtkonzept des Wohnungserwerbs eine Erstvermietungsgarantie. In diesem Zusammenhang ist § 15 b EStG zu beachten. Nach § 15 b EStG dürfen Verluste, die im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell stehen, nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Für die Frage, ob eine Modellhaftigkeit (Steuerstundungsmodell) vorliegt, ist vor allem maßgeblich, ob es sich um ein vorgefertigtes Konzept handelt. Für die Modellhaftigkeit typisch ist die Bereitstellung eines Bündels an Haupt-, Zusatz- und Nebenleistungen. Zur Annahme einer Modellhaftigkeit ist es dabei nicht erforderlich, dass der Anleger mehrere Nebenleistungen in Anspruch nimmt. Bereits die Inanspruchnahme einer einzigen Nebenleistung (wie z.B. Mietgarantie) führt daher zur Modellhaftigkeit der Anlage. Die Folgen sind auch in diesem Fall steuerliche Nachteile. Auch hierin kann ein Risiko des Wohnungserwerbs liegen, worüber ein Anleger von dem Anlageberater aufgeklärt werden muss.
Derartige Beratungsfehler müssen sich in erster Linie die jeweiligen Vertriebsfirmen und der Verkäufer selbst, also die Neue Hausbau, zurechnen lassen. Eine Bank ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Anleger bei der Beratung, die zum Abschluss des Kauf- und Darlehensvertrages geführt hat, über wesentliche Aspekte falsch oder unvollständig beraten wurde (z.B. zu erzielende Mieteinnahmen und steuerliche Aspekte). Zu dieser Falschberatung muss hinzukommen, dass die Bank in einer Vielzahl von Fällen im selben Objekt den Kauf finanziert hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei einer solchen Sachlage vermutet, dass die Bank von der Falschberatung Kenntnis hatte oder vor dieser bewusst die Augen verschlossen hat, womit sie zu einer Rückabwicklung&nbsp;verpflichtet ist. Diese vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtskonstruktion wird institutionalisiertes Zusammenwirken genannt (Urteil des BGH vom 16.05.2006, Az. XI ZR 6/04 und Folgeurteile). Wir konnten durch unsere Recherchen feststellen, dass die Wohnungen in dieser WEG hauptsächlich von der DKB und der GMAC finanziert wurden.]]></content:encoded>
			<category>Neue Hausbau</category>
			<category>Leitartikel</category>
			<category>Eigentumswohnungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>
