Wohnalternative AG

Wir vertreten Mandanten, die von der Wohnalternative AG aus Leipzig eine Eigentumswohnung in der Taubestraße 32 in Leipzig erworben haben. Die Wohnalternative AG ging aus der vorherigen Kator AG hervor. Langjähriger Vorstand der Wohnalternative war Herr Heinrich-Josef Niggemeyer, der heute Geschäftsführer der Essener Grund GmbH ist. Derzeitige Vorsitzende der Wohnalternative AG ist Frau Claudia Ussat. Für die Wohnalternative AG handelt zudem der Generalbevollmächtigte Herr Michael Graf zu Roit.

Die Wohnalternative AG hat ihren Geschäftsgegenstand in der Verwaltung, Betreuung, dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken. Im Falle unserer Mandanten wurde eine noch zu sanierende Wohnung veräußert, die unter Denkmalschutz steht. Die Beratung, die zum Abschluss des Kaufvertrages führte, erfolgte durch die SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH, kurz SKD GmbH. Die SKD GmbH ist mittlerweile wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden.

Im Rahmen der Beratung erhielten unsere Mandanten eine Berechnung, in der die vermeintlich positiven Auswirkungen des Immobilienerwerbs dargestellt wurden. Dabei wurden Steuervorteile gem. § 7i EStG in die Berechnung mit einbezogen. Die Berechnung erachten wir in mehrfacher Hinsicht für fehlerhaft. Aufgrund der Tatsache, dass die Wohnalternative AG den Vertrieb im Falle unserer Mandanten vollständig der SKD GmbH überlassen hat, hat sich die Wohnalternative die Beratungsfehler der SKD GmbH zurechnen zu lassen, was zu einer Haftung auf Schadensersatz führen kann. Der Anspruch unserer Mandanten ist dabei auf eine vollständige Rückabwicklung des Erwerbsvorganges gerichtet. Es kann daher verlangt werden, unsere Mandanten so zu stellen, als ob sie das gesamte Geschäft nicht abgeschlossen hätten.

Im Falle des Objektes Taubestraße 32 ist auch nach der nun schon längere Zeit zurückliegenden Fertigstellung festzustellen, dass die Steuervorteile nach §7i EStG noch immer nicht erlangt werden können. Dies liegt insbesondere daran, dass die Wohnalternative AG verschiedenen Aufforderungen der Stadt Leipzig zur Vorlage der notwendigen Dokumente nicht nachgekommen ist. Dabei hat sich nun herausgestellt, dass die denkmalschutzrechtliche Abnahme noch gar nicht erfolgt ist und hierzu sogar noch Restarbeiten durchgeführt werden müssen. Ebenfalls wurden von der Wohnalternativen die Originalrechnungen für die Sanierungsarbeiten noch nicht vorgelegt.

Erwerber von Wohnungen der Wohnalternative AG, die sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert sehen, sollten rechtzeitig darauf drängen, dass die Wohnalternative AG den Vorgaben der Denkmalschutzbehörden nachkommt. Sofern dies nicht geschieht, empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen.



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