Heritus insolvent

Am 08.12.2009 wurde über das Vermögen der Heritus AG ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Mittlerweile sind Insolvenzantragsverfahren auch hinsichtlich aller weiteren Heritus Gesellschaften eingeleitet worden.

Die Heritus Gruppe firmierte ursprünglich unter dem Namen Immo-Concept bzw. Capital-Concept. Seit Ende der neunziger Jahre hat die Immo-Concept insbesondere in Leipzig zahlreiche Eigentumswohnungen zu Kapitalanlagezwecken verkauft. Dabei kaufte die Immo-Concept sanierungsbedürftige Objekte auf, teilte diese Objekte in Eigentumswohnungen und verkaufte die Wohnungen an Kapitalanleger. Nach dem Konzept der Immo-Concept sollten die Kapitalanleger aufgrund der Sanierung der Wohnungen in den Genuss von erheblichen Steuervorteilen kommen. Neben den Steuervorteilen wurde den Anlegern der Kauf der Wohnungen mit hohen und sicheren Mieteinnahmen als sinnvoll dargestellt.

Der größte Teil der Wohnungskäufe wurde von Banken finanziert. Die Vermittlung der Finanzierung erfolgte dabei regelmäßig durch die mit der Immo-Concept in Verbindung stehenden Finanzierungsvermittler. Gerade in den letzten Jahren konnte dabei beobachtet werden, dass die wohl meisten Finanzierungen über die Deutsche Kreditbank AG (DKB), eine Tochter der Bayrischen Landesbank, und über die GMAC RFC Bank GmbH erfolgten.

Einige der von der Immo-Concept und später von der Heritus verkauften Eigentumswohnungen entwickelten sich für die Kapitalanleger nachteilig. Zum einen erhielten die Anleger nicht die in Aussicht gestellten Mieten, zudem kam es in vielen Fällen - teils erst nach etlichen Jahren - zu nicht unerheblichen Kürzungen der gem. § 7i EStG absetzbaren Sanierungskosten.

Aufgrund dieser Zusammenhänge haben zahlreiche Anleger Klage gegen die Heritus eingereicht. In Anbetracht der nun eingetretenen Insolvenz erscheint es zweifelhaft, ob sich ein Schadensersatzanspruch noch verwirklichen lässt.

Für die Anleger stellt sich daher mehr denn je die Frage, gegen wen Schadenersatzansprüche in Betracht kommen und auch realisiert werden können. Da in den meisten Fällen dem Kauf eine Anlageberatung mittels schriftlicher Berechnungen durch die jeweiligen Vertriebsfirmen vorangegangen war, ist in der Regel mit den Vertrieben faktisch ein Beratungsvertrag geschlossen worden aus dem sich auch Schadensersatzansprüche ergeben können.

Auch gegenüber den finanzierenden Banken können unter Umständen Schadenersatzansprüche bestehen. Eine wesentliche Voraussetzung hierzu ist, dass die Banken mit der Heritus bzw. den Vertrieben institutionalisiert zusammengearbeitet haben. Ein Hinweis auf eine solche Zusammenarbeit kann insbesondere die wiederholte Finanzierung von Wohnungskäufen sein. Gerade die DKB und die GMAC RFC Bank GmbH (heute firmierend als GMAC-RFC Servicing GmbH) haben in zahlreichen Fällen finanziert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) wird bei einem institutionalisierten Zusammenwirken zwischen Bank, Verkäufer und Vertrieb die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Anlegers widerleglich vermutet (Urteil des BGH vom 16.05.2006, Az. XI ZR 6/04, Rn. 53; Urteil des BGH vom 26.09.2006, Az. XI ZR 283/03, Rn. 29; Urteil des BGH vom 13.03.2007, Az. XI ZR 159/05, Rn. 26.; Urteil des BGH vom 26.06.2007, Az. XI ZR 277/05, Rn. 25.).

Wenn Sie eine Wohnung der Immo-Concept bzw. der Heritus erworben haben und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.



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