KfW – Förderprogramm Coronakrise

Auch die KfW ist zumindest mit einem Teil der Förderung an den Start gegangen.

Wie berichtet werden die meisten Förderprogramme an die Bedingungen der Coronakrise angepasst und für eine weiter gefasste Gruppe an Selbständigen und Unternehmen geöffnet. Seit dem 19.03.2020 können über die Hausbanken Anträge auf Förderung in diesen Programmen gestellt werden.

Anders als vermutet wird auch das neue KfW-Sonderprogramm im sogenannten Hausbankenmodell gestaltet. Das bedeutet, dass Anträge über die eigene Hausbank gestellt werden müssen, die dann die Unterlagen prüft und an die KfW weiterreicht.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, oder Fragen zu den Möglichkeiten der Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder sonstigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Coronakrise haben, wenden Sie sich direkt an uns. Wir verfügen über mehr als zehn Jahre Erfahrung bei der Unterstützung im Umgang mit Banken.

Sie erreichen uns derzeit bevorzugt per Mail unter info@hee-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 030-856137720.



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